Jugendliche sollen künftig ab 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen können
Stuttgart. Jugendliche ab 16 Jahren sollen künftig das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten. Diese und weitere Regelungen sind in einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften enthalten, dem der Innenausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 13. März 2013, mehrheitlich zugestimmt hat. Ebenfalls von der Ausschussmehrheit unterstützt wurde ein Änderungsantrag von Grünen und SPD, der eine unverbindliche Regelung zur paritätischen Listenaufstellung in das Kommunalwahlgesetz einfügt. Danach sollen Frauen und Männer bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen gleichermaßen berücksichtigt werden, insbesondere indem sie in der Reihenfolge des Wahlvorschlags abwechselnd bedacht werden. Gegen diese Soll-Vorschrift hat die CDU-Fraktion im Ausschuss verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Walter Heiler, sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Gremien vom Höchstzahlverfahren nach d’Hondt auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers umzustellen. Das neue Verfahren bilde das Wahlergebnis besser ab, wohingegen das bisherige Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zu einer gewissen Begünstigung größerer Parteien bzw. Wählervereinigungen neige. Das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers werde bereits im Landtagswahlrecht angewendet.
Außerdem wird laut Heiler die erst 2003 eingeführte Möglichkeit abgeschafft, bei der Wahl der Kreisräte in zwei Wahlkreisen des Landkreises für dieselbe Partei oder Wählervereinigung zu kandidieren. Die Regelung, die vor allem von kleinen und kleinsten Parteien genutzt worden sei, habe sich nicht bewährt. Die Abschaffung entspreche auch einem von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf, so der Ausschussvorsitzende. Darüber hinaus schaffe der gebilligte Gesetzentwurf der Landesregierung für die Kommunen die Rechtsgrundlage, um eine repräsentative Wahlstatistik erstellen zu können. Zudem werde die statistische Auswertung der Kommunalwahlergebnisse und die Mitwirkung des Statistischen Landesamts gesetzlich geregelt.
Wie Heiler weiter ausführte, seien daneben Änderungen beabsichtigt, die die Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen erleichtern und vereinfachen sollten. Diese seien von kommunaler Seite angeregt worden. Schließlich solle der Umstellungsprozess von der Kameralistik auf das neue kommunale Rechnungswesen entzerrt und erleichtert werden, indem der Übergangszeitraum um vier Jahre verlängert werde.
„Die Absenkung des Wahlalters zielt darauf ab, junge Menschen frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Regelung zur paritätischen Besetzung von Wahlvorschlägen ist nicht verpflichtend, sondern ein Appell an die Parteien. Dieser ist angesichts der Tatsache, dass nur jedes fünfte Gemeinderatsmandat von einer Frau wahrgenommen wird, absolut notwendig“ erklärte Heiler abschließend.