Katastrophenschutz an Schulen wird im Bildungsausschuss diskutiert
Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. September 2024, auf Anträge der Fraktionen CDU und FDP/DVP mit der derzeitigen Rolle des Katastrophenschutzes und der Krisenprävention an Schulen befasst, wie die Ausschussvorsitzende Petra Häffner (Grüne) mitteilte.
Seit dem Schuljahr 2023/2024 sollen Schülerinnen und Schüler nach einer Gesamtkonzeption des Innenministeriums und des Kultusministeriums im Unterricht Wissen über Katastrophenereignisse, den Katastrophenschutz sowie das Verhalten im Katastrophenfall erlangen. Ziel, des den Schulen am 10. Juli 2023 mitgeteilten Konzepts, sei es, den Katastrophenschutz im Schulcurriculum zu verankern und für eine nachhaltige Vermittlung über die einzelnen Klassenstufen hinweg zu sorgen. Nun wurden die bereits ergriffenen Maßnahmen sowie gesammelten Erfahrungen durch die Antragsteller abgefragt und im Ausschuss diskutiert, berichtete Petra Häffner.
Einig waren sich die Abgeordneten auf Grund der vergangenen Krisenereignisse über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Sensibilisierung der Bevölkerung für das Verhalten in Krisensituationen und die frühe Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Wie Häffner ausführte, könnten nach Auskunft des Kultusministeriums an den allgemein-bildenden Schulen zahlreiche Anknüpfungspunkte aus dem Bildungsplan 2016 genutzt werden, um die Leitperspektiven Prävention und Gesundheitsförderung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung fächerübergreifend und von der Grundschule bis zu den Abschlussklassen mit zunehmender Komplexität aufzugreifen. Auch in den Bildungsplänen der beruflichen Schulen gäbe es zum Thema Katastrophenschutz, beispielsweise im Fach Gemeinschaftskunde, Andockmöglichkeiten.
Für Lehrkräfte der Grundschulen sowie der ersten und zweiten Sekundarstufe biete das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) auf ihrer Website unter der Rubrik „IM FOKUS – Katastrophenschutz an Schulen“ altersgerechte Unterrichtsmaterialien sowie Informationen über Naturkatastrophen sowie das Verhalten im Katastrophenfall.
Seit dem 8. März 2024 gäbe es zudem eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Notfällen und Krisenereignissen (VwV Krisenereignisse an Schulen). Darin verankert sei ein jährlicher Aktionstag zum Katastrophenschutz mindestens für die Klassenstufe 6 der allgemeinbildenden Schulen. Schülerinnen und Schüler sollen dabei durch den direkten Kontakt mit ehrenamtlichen Helfern im Bevölkerungsschutz praxisbezogen für diese Themen sensibilisiert werden. Zudem könnten die Aktionstage auch einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt für die Blaulichtfamilie leisten, zeigte sich das Kultusministerium Häffner zufolge überzeugt. Auf Nachfragen der Abgeordneten habe das Ministerium erklärt, dass Ehrenamtliche für ihren Einsatz an Schulen einen Lohnersatz erhalten könnten. Durch eine geplante aktive Abfrage an den Schulen solle zudem geprüft werden, ob die Aktionstage durchgeführt wurden. Rückmeldungen zu den ersten Projekten seien bislang durchweg positiv gewesen.
Durch das Juniorhelferprogramm würden außerdem Erste Hilfe-Maßnahmen bereits in den Grundschulen altersgerecht angeboten werden. Dies führe dazu, dass die Bereitschaft, im Ernstfall zu helfen, zunehme. An weiterführenden Schulen gebe es den Schulsanitätsdienst, bei dem es, neben dem Erlernen der Ersten Hilfe, auch um die Vermittlung sozialer Kompetenzen bei der Erstversorgung der Mitschüler gehe. Bei einer zweistündigen Lehrerfortbildungsveranstaltung zum Thema „Schüler-Reanimationsprogramm“ sollen Lehrer durch die 2015 gestartete Initiative „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule“ lernen, wie sie das Thema in den Schulen vermitteln können.
Neben der Wissensvermittlung sei auch über das Verhalten an Schulen bei Notfällen und Krisenereignissen gesprochen worden. Dies sei ein weiterer Bestandteil der VwV Krisenereignisse. Schulen sollen sich demnach darauf vorbereiten, Notfälle und Krisenereignisse richtig einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Ein von den Schulen erstellter Krisenplan gehe an regionale Polizeipräsidien, die Feuerwehr sowie Schulträger. Darin enthalten seien unter anderem Angaben zum schulinternen Krisenteam, Gebäude- sowie Flucht- und Rettungspläne, erklärte Häffner. Für die Krisenteams würden schulpsychologische Fortbildungen angeboten, welche auf den Ernstfall vorbereiteten sowie Verantwortlichkeiten und Abläufe klären sollen. Zudem müsse mindestens einmal im Schuljahr eine Brandalarmübung in den Schulen stattfindenden. Ebenso werde in der VwV Krisenereignisse eine jährliche Übung mit den Lehrkräften für das Verhalten mit Verbleib im Gebäude bzw. in Räumen empfohlen.