Kauf der Schlossanlage und weiterer Kunstobjekte / Klärung strittiger Rechtsfragen
Zustimmung im Finanzausschuss zu Vertrag zwischen dem Land und der Familie von Baden Vorsitzender Ingo Rust: „Ein teuer erkaufter Schlussstrich“ Stuttgart. Dem Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und den Erwerb von Kulturgütern zu einem Gesamtpreis von 57,8 Millionen Euro hat der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 5. März 2009, mehrheitlich zugestimmt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, mitteilte, sprachen sich die Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP für das Vertragswerk aus, SPD und Grüne stimmten dagegen. Laut Rust ist der Salem-Kauf damit endgültig beschlossen, weil das Landtagsplenum die Entscheidung hierüber dem Finanzausschuss übertragen hat. Parlamentarisch folge jetzt lediglich eine Kenntnisnahme in einer der nächsten Sitzungen des Landtags. Die vertraglichen Vereinbarungen bezeichnete Rust als „teuer erkauften Schlussstrich“. „Der Gesamtvertrag regelt den Kauf der Anlage Schloss Salem samt Zubehör, den Kauf von Kunstobjekten, die wechselseitige Anerkennung der Ergebnisse des Gutachtens der Expertenkommission ‚Eigentumsfragen Baden’ und damit die Erledigung aller Streitigkeiten zwischen dem Land und der Familie von Baden über die badischen Kulturgüter“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Kauf der Schlossanlage Nach Angaben Rusts umfasst der Kaufpreis von 25,8 Millionen Euro für die Schlossanlage das gesamte Areal Schloss Salem mit den umgebenden Gebäuden samt beweglichem Zubehör und den unbeweglichen Kunstgegenständen, die dem Gebäude zuzurechnen sind. Nicht erfasst vom Kaufvertrag seien der landwirtschaftliche Betrieb und dessen Zubehör, etwa die Weinverarbeitung und die Kellereitechnik. Der bisherige Privatbereich der Prälatur werde nicht an das Land mitverkauft. Dieser Bereich sei unter anderem der Wohnbereich der Familie von Baden. Die Prälatur werde wohnungseigentumsrechtlich aufgeteilt in den Privatteil der Familie von Baden und die vom Land erworbenen Gebäudeteile. Grundgedanke der Aufteilung sei, so wenig wie möglich Gemeinschaftseigentum und so viel wie möglich Sondereigentum zu begründen. Jede Partei trage die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ihres Sondereigentums. Im Bereich des Gemeinschaftseigentums würden die Kosten nach dem Schlüssel 50:50 aufgeteilt. Eine Sonderregelung sei allerdings hinsichtlich des Kaisersaals und den damit verbundenen Dachflächen vorgesehen. Danach übernähmen das Land zwei Drittel und die Familie von Baden ein Drittel der Kosten. Die Sofortmaßnahme Sanierung der Dachflächen der Prälatur mit Kaisersaal, mit der noch 2009 begonnen werden solle, koste rund 4,5 Millionen Euro. Erwerb von Kunstobjekten Kunstgegenstände, die unstrittig im Eigentum der Familie von Baden stehen, werden Rust zufolge zu einem Wert von 17 Millionen Euro gekauft. Für den Kunsterwerb stelle die Landesstiftung 6 Millionen Euro bereit. Diese, im Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst eingestellten, bislang jedoch gesperrten Mittel von 6 Millionen Euro habe der Finanzausschuss auf seiner heutigen Sitzung freigegeben. 15 Millionen Euro, so der Ausschussvorsitzende, solle die Familie von Baden dafür erhalten, dass sie alle ihr möglicherweise zustehenden Eigentumsrechte an den streitbefangenen Kunstschätzen veräußert und auf das Land überträgt sowie in Bezug auf diese Gegenstände auf jegliche Klage gegen das Land verzichtet. Übernahme Personal Die Entscheidung, die Schlossanlage selbst zu bespielen, zu betreiben und zu vermarkten, habe auch zur Folge, dass bislang in diesen Tätigkeitsfeldern eingesetztes Personal vom Land übernommen werden müsse, berichtete Rust. Es handle sich um 64 Beschäftige. Die voraussichtlichen Personalkosten für das Land einschließlich Arbeitgeberanteil bezifferte Rust mit rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr. Die mit den Stimmen von CDU und FPD/DVP verabschiedete Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Landtag umfasst nach Angaben Rusts zum einen die zustimmende Kenntnisnahme über die Entscheidung des Finanzausschusses hinsichtlich des Salem-Vertragsabschlusses und der Freigabe der 6 Millionen Euro für den Erwerb von Kunstgegenständen. Zum anderen enthalte sie auch einen Entschließungsantrag von CDU und FDP/DVP, in dem festgestellt werde, dass „das vorliegende Verhandlungsergebnis die seit über 90 Jahren andauernden Auseinandersetzungen über Eigentumsfragen an Kulturgütern im Wert von über 300 Millionen Euro beendet und damit dauerhaften Rechtsfrieden schafft“. Weiter heiße es, das vorliegende Verhandlungsergebnis sichere den Erhalt und die Zugänglichkeit des Kulturdenkmals Salem für die Öffentlichkeit. Im Übrigen wies Rust darauf hin, dass der Vertrag schutzwürdige Daten der Familie von Baden und deren Betriebe enthalte, weshalb die Beratung im Ausschuss einer besonderen Vertraulichkeit bedurft hätte. Alle Ausschussmitglieder hätten indes Gelegenheit gehabt, zwei Tage vor der Sitzung des Finanzausschusses in den Vertragsentwurf und die zugehörigen Anlagen Einsicht zu nehmen, so Rust abschließend.