Kein Ombudsmann als zentraler Ansprechpartner für Mieter der verkauften LBBW-Wohnungen
Stuttgart. Ist die Kontrolle zur Einhaltung der Mieterhöhungsgrenze in der Sozialcharta für die Mieter der 21.500 von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) an die Firma P.I. AG verkauften Wohnungen hinlänglich geregelt? Mit dieser Frage befasste sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am Donnerstag, 13. März 2014, anlässlich der Beratung einer entsprechenden CDU-Initiative. Die von der CDU beantragte Einsetzung eines Ombudsmanns, der für die Mieter bei Fragen zur Sozialcharta als unparteiische Schiedsperson zur Verfügung steht und Empfehlungen aussprechen kann, wurde von der Ausschussmehrheit abgelehnt.
Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, erläuterte, hat sich die Firma P.I. AG beim Kauf der Wohnungen verpflichtet, die Mieterhöhung auf 3 Prozent zuzüglich der Inflationsrate zu begrenzen. Die CDU habe in ihrem Antrag jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Mieter über die Kontrolle zur Einhaltung dieser Erhöhungsgrenze nicht immer ausreichend informiert fühlten. Sie habe deshalb Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Firma P.I. AG vorgeschlagen mit dem Ziel, nach bayerischem Vorbild einen Ombudsmann als zentralen Ansprechpartner für Fragen im Kontext des Wohnungsverkaufs zu bestellen. „Dieser Antrag hat im Ausschuss allerdings keine Mehrheit gefunden“, berichtete Klein.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hatte auch das Finanz- und Wirtschaftsministerium in seiner Stellungnahme erklärt, die Einsetzung eines Ombudsmanns sei nicht erforderlich. Zur Einhaltung der Sozialcharta habe nämlich die Süddeutsche Wohnen GmbH (SÜDEWO) gegenüber der LBBW eine Berichts- und Auskunftspflicht. Für jedes Kalenderjahr sei ein schriftlicher Bericht vorzulegen, den ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestätigen müsse. Die in dem Prüfbericht enthaltenen Informationen könnten von den Mieterinnen und Mietern eingesehen werden. So habe die SÜDEWO im Januar 2014 den Bericht für das Jahr 2012 über ihren Internetauftritt öffentlich gemacht.