Keine Revisionsklausel im neuen Verwaltungsstrukturgesetz
Stuttgart. Im neuen Verwaltungsreformgesetz - VRG - soll es nach Auffassung von CDU und FDP keine Revisionsklausel geben. Im Innenausschuss unterlag die SPD mit ihrem Begehren, übrigens auch eine Forderung des Städtetags, eine Revisions- und Schiedsklausel in das Gesetz aufzunehmen. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 16. Juni 2004, mitteilte, wäre Ziel dieser Klausel gewesen, die Landsregierung per Gesetz zu zwingen, nach drei Jahren zu überprüfen, ob das Geld, das für die Erledigung der übertragenen Aufgaben an die Städte und Kreise zur Verfügung gestellt wird, auch ausreicht. Damit sollte gewährleistet werden, dass das Land für die anfallenden Reformkosten voll in die Pflicht genommen werden kann. CDU und FDP hingegen halten die im Gesetz vorgesehene Berichtspflicht der Stadt- und Landkreise für ausreichend, zumal das Parlament jederzeit haushaltsrechtliche Initiativen ergreifen könne, wenn dies notwenig würde.