Kennzeichnungspflicht im Sinne des Verbraucherschutzes
Landwirtschaftsausschuss für Aufklärung über Chancen und Risiken der Nanotechnologie Stuttgart. Weil in den verschiedensten Sparten bereits Verfahren oder Produkte der Nanotechnologie eingesetzt werden, hat sich jetzt der Landwirtschaftsausschuss anlässlich eines einschlägigen CDU-Antrags mit den Chancen und Risiken dieser Entwicklung im Lebensmittelbereich und bei Bedarfsgegenständen befasst. Insbesondere geht es dem Ausschuss darum, dass die Verbraucher über die Verwendung nanotechnischer Komponenten in den einzelnen Erzeugnissen und über Gefährdungspotenziale etwa im Rahmen einer Kennzeichnungspflicht informiert werden. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, am Mittwoch, 17. Dezember 2008, mit. Nach Angaben Traubs handelt es sich bei der Nanotechnologie um ein sehr vielschichtiges Technologiefeld, das die Herstellung, Untersuchung und Anwendung von Materialien, Strukturen und Schichten umfasst, deren Abmessungen im Bereich unter 100 Nanometern liegen. Als Anwendungsbeispiel im Bereich der Lebensmittel nannte Traub die Verbesserung der Produkthaltbarkeit durch den Überzug mit bestimmten Schichten. Unter Berufung auf das Institut für Technologiefolgenabschätzung in Karlsruhe sagte er, dass es aktuell keine gesicherten Nachweise gebe, wonach Lebensmittel, die nachweislich Nanopartikel enthalten, bereits im Handel erhältlich seien. Hingegen sei bei kosmetischen Mitteln und deren Verpackung seit langem der Einsatz von Nanopartikeln bekannt. Um umfassende Kenntnisse darüber zu erlangen, welche konkreten Anwendungen der Nanotechnologie in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel bestehen und möglicherweise entwickelt werden, wird laut Traub auf Bundesebene eine Abfrage bei den betroffenen Wirtschaftskreisen durchgeführt. „Bei der Abschätzung möglicher Risiken neuer Technologien wie der Nanotechnologie handelt es sich um eine Fragestellung von nationaler bzw. globaler Reichweite“, betonte Traub. Dementsprechend würden auf Bundesebene sowohl Kapazitäten zur Bewertung von Risiken allgemein bereit gehalten als auch speziell im Bereich der Nanowissenschaften und Nanotechnologien die Chancen und Risiken dieser neuen Technologie behandelt. Baden-württembergische Einrichtungen spielten in der Technikfolgenabschätzung in Deutschland übrigens allgemein eine wichtige Rolle. Im Sinne des Verbraucherschutzes seien aus Sicht des Landwirtschaftsausschusses insbesondere eine Grenzwertermittlung sowie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht vonnöten, so Traub abschließend.