Kindertagespflege leistet unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung einer qualitativen Kinderbetreuung

Stuttgart. Mit der Situation der Kindertagespflege in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport auf Antrag der Regierungsfraktionen in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Februar 2017, befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, leiste die Kindertagespflege einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung einer qualitativen guten Kinderbetreuung in Baden-Württemberg. „Wir müssen weiterhin gute Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege hinbekommen“, betonte Brigitte Lösch.

Wie die Ausschussvorsitzende ausführte, stelle die Kindertagespflege neben den Kindertageseinrichtungen die zweite Säule dar, um den Rechtsanspruch im Land zu erfüllen. Aktuelle Erhebungen zeigten, dass die Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege weiter steige. Zum Stichtag 1. März 2016 seien über 21.000 Kinder im Land von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut worden. „Allerdings geht die Zahl der aktiven Tagespflegepersonen seit über drei Jahren zurück. Diese Entwicklung wird häufig auf die schlechte finanzielle Absicherung von Tagespflegepersonen zurückgeführt“, erläuterte Brigitte Lösch. Die Kindertagespflege benötige gute Rahmenbedingungen und eine faire Vergütung, damit sie ihre gute Arbeit weiter fortsetzen kann.

Lösch zufolge fördert das Land die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung mit 68 Prozent. Die betreuten Kinder würden wegen der unterschiedlichen Kosten und Betreuungszeiten mittels normierter Gewichtungsfaktoren gewertet. Je voll gewichtetem Kind erhielten die Gemeinden sowie Stadt- und Landkreise daher jeweils denselben Betrag. Dieser habe im Jahr 2016 nach vorläufigen Zahlen bei rund 12.844 Euro gelegen.

Bei den Ausschussberatungen sei angemerkt worden, dass die Anforderungen an Tagespflegepersonen in den letzten Jahren gestiegen seien, so Lösch. So würden Tagespflegende, die Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreuen und verpflegen, dem Lebensmittelrecht und auch der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen. Großen Wert werde auf die Qualifizierung der Tagespflegenden gelegt. Deshalb gebe es zur Zeit den bundesweiten Trend, die Qualifizierung von Tagespflegepersonen auf 300 Unterrichtseinheiten aufzustocken. Eine vom Ministerium eingesetzte Arbeitsgruppe werde sich zeitnah mit den Punkten beschäftigen.

Tagespflegepersonen hätten seit 2012 keine Erhöhung der laufenden Geldleistung mehr bekommen. Jetzt liege der Betrag bei 5,50 Euro pro Stunde für ein Kind unter drei Jahren und 4,50 Euro pro Stunde für ein Kind ab dem 3. Lebensjahr. Hinzu kämen die Aufwendungen für eine Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ausschussvorsitzende sieht in der Anpassung der laufenden Geldleistung und in der Stärkung der Qualitätssicherung den dringendsten Handlungsbedarf.