Klimaschutzgesetz im Fokus: Öffentliche Anhörung im Umweltausschuss beleuchtet drei Gesetzentwürfe

Stuttgart. Am Donnerstag, 17. Juli 2025, hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine öffentliche Anhörung dreier Gesetzentwürfe der FDP/DVP-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes durchgeführt und anschließend nicht öffentlich beraten. Das hat der Vorsitzende, Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt. „Nach gründlicher Beratung hat der Umweltausschuss mehrheitlich für den Entwurf der Landesregierung gestimmt“, berichtete Karrais.

Die Gesetzentwürfe seien zunächst vorgestellt und von Sachverständigen kommentiert worden. Karrais betonte den gemeinsamen Willen zum Klimaschutz, wies aber auf unterschiedliche Vorstellungen über den Weg dorthin hin. Auch Vertreter der SPD hätten Kompromissbereitschaft gefordert – insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen vor den Folgen extremer Wetterereignisse.

Der FDP/DVP-Entwurf ziele auf einen realistischen, effizienten und bezahlbaren Klimaschutz ab. Maßnahmen sollen sich künftig am Prinzip der höchsten Treibhausgas-Einsparung pro eingesetztem Euro orientieren. Ergänzend sei eine Kostenobergrenze vorgesehen – begrenzt auf das Doppelte des CO₂-Schattenpreises des Bundes. Der Entwurf sehe zudem vor, Berichtspflichten für Kommunen und Private zu reduzieren, was von den Kommunalen Landesverbänden begrüßt werde.

Die AfD fordere in ihrem Gesetzentwurf eine Reduzierung verpflichtender Maßnahmen, darunter die Aufhebung der PV-Pflicht auf Neubauten und sanierten Dächern sowie die Rücknahme von Vorgaben zur Freiflächen-Photovoltaik. Diese Vorgaben seien kostenintensiv und griffen unangemessen in Eigentumsrechte ein, führte Karrais die Argumentation der Fraktion aus.

Der Regierungsentwurf setze auf eine umfassende Anpassung an neue bundesrechtliche Vorgaben – insbesondere das Wärmeplanungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz. Kommunen sollen künftig kommunale Wärmepläne und Klimaanpassungskonzepte bis spätestens 2030 vorlegen. Ziel sei, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken systematisch zu stärken. Zudem enthalte der Entwurf neue Vorgaben zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen, ein erweitertes Monitoring sowie die gesetzliche Übertragung zusätzlicher Aufgaben an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).

Im Anhörungsverfahren haben sich Sachverständige zu den Gesetzentwürfen geäußert. So habe Dr. Susanne Nusser vom Städtetag im Namen der Kommunalen Landesverbände festgestellt, dass die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzentwurfes der Landesregierung für die Kommunen erschwert würden, da sie ohne ausreichende Einbindung und ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit beschlossen worden seien. Nusser fordere mehr Umsetzungsrealismus und finanzielle Unterstützung. Den gesetzten Zeitrahmen für Klimaanpassungskonzepte bewertete sie als machbar.

Maike Schmidt vom Klima-Sachverständigenrat habe über die reine Umsetzung von Bundesvorgaben hinaus ambitioniertere Landesziele gefordert. Sie habe die späte Frist für Klimaanpassungskonzepte kritisiert und die Bedeutung konkreter Maßnahmen betont, z. B. zur Gebäudesanierung, Flächenbereitstellung für Erneuerbare und der Reduktion nicht-energiebedingter Emissionen. Auch eine gesetzliche Definition für eine erhebliche Zielabweichung der Klimaziele sei vorgeschlagen worden.

Wilfried Baumann vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag habe die Diskrepanz zwischen Klimazielen auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie das Festhalten an sektoralen Einzelzielen kritisiert, da dies die Planungssicherheit erschwerte. Den Vorschlag der FDP/DVP, Effizienzvorgaben mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu verknüpfen, habe er als nachvollziehbar bezeichnet, aber in der Praxis schwer umsetzbar.

Volker Kienzlen, Geschäftsführer der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, habe sich dafür ausgesprochen, die Vorreiterrolle Baden-Württembergs in der Wärmeplanung beizubehalten und die Länderöffnungsklausel im GEG zu nutzen. Eine Beschränkung auf europarechtliche Mindeststandards führe zum Rückschritt. Auch die Fortführung der PV-Pflicht und sektoraler Klimaziele befürworte er klar.

Seitens der Grünen sei betont worden, dass frühzeitiges Handeln im Klimaschutz langfristig günstiger sei. Die CDU habe gefordert, den Fokus auf eine zielgerichtete Umsetzung zu legen. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP sei mehrheitlich abgelehnt worden. Auch der Entwurf der AfD habe keine Mehrheit gefunden. Der Entwurf der Landesregierung sei mehrheitlich angenommen worden, gegen die Stimmen von FDP/DVP und AfD.