Kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg im Fokus

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. April 2024, auf Anträge der SPD-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion hin mit dem aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg befasst. Das hat der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt. 

Die Antragstellenden der SPD und der FDP/DVP hatten beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Informationen zur Anzahl und Qualität der eingereichten Wärmepläne sowie den Gründen für Verzögerungen erfragt, so Karrais. Im Fokus der Anträge standen zudem das Zusammenspiel mit der Bundesförderung, die Unterstützungsmöglichkeiten des Landes wie auch die konkrete Umsetzung der Planungen – etwa Hinweise darauf, ob Bürgerinnen und Bürger bald mit einer Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz rechnen können.

Das Umweltministerium zähle laut Karrais zum aktuellen Zeitpunkt bei 104 verpflichteten Großen Kreisstädten und Stadtkreisen 78 eingereichte kommunale Wärmepläne. Die Abgabe von 26 Wärmeplänen stünde noch aus. Die Regierungspräsidien befänden sich im Austausch mit allen betroffenen Kommunen, mit der letzten verspäteten Einreichung sei im Oktober 2024 zu rechnen, habe ein Vertreter des Umweltministeriums im Ausschuss mitgeteilt. Als Gründe für eine verzögerte Abgabe des kommunalen Wärmeplans seien unter anderem Personalmangel in den Kommunen, Krankheit der zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter und die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung genannt worden. „Die Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung ist für die Kommunen aufwendig, trägt aber zur Akzeptanz der kommunalen Wärmeplanung wie auch der Wärmewende insgesamt bei“, gab Karrais die Auffassung des Ministeriums wieder. Bürgerinnen und Bürger würden frühzeitig in Planungen involviert und können ihre Anregungen vor Ort mitteilen. 

Die Ausschussmitglieder mehrerer Fraktionen erkundigten sich Karrais zufolge in der Sitzung nach dem Stand der wissenschaftlichen Auswertung der Datenerhebung. Die antragstellenden Fraktionen hätten zudem genauer wissen wollen, ob die Prüfungen über eine Bestandsaufnahme hinausgingen und welche Qualität die bislang eingereichten Wärmepläne aufwiesen. Staatssekretär Dr. Andre Baumann (Grüne) habe dargelegt, dass die Prüfung der Wärmepläne tiefer ginge und die Regierungspräsidien bei zu vagen Angaben über die kommunalen Wärmebedarfe bei den Kommunen direkt nachfragten. Bisher seien fünf der eingereichten Wärmepläne geprüft, das reiche für abschließende Aussagen über die Qualität noch nicht aus. 

Mit der wissenschaftlichen Auswertung wolle das Ministerium Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben, worauf sie sich in Zukunft einstellen müssten, berichtete Karrais weiter. Die Analyse solle Indizien dafür anzeigen, ob Gebäude künftig über ein zentrales Wärmenetz gespeist werden oder ob dezentrale Lösungen mit Holzhackschnitzeln oder Wärmepumpen gefunden werden müssten. Wichtiges Ziel sei es, Eigentumsbesitzerinnen und -besitzer hier nicht im Ungewissen zu lassen.

Auf die Frage nach Fördermöglichkeiten für die kommunale Wärmeplanung sei von Regierungsseite angemerkt worden, dass bis Ende 2023 die Erstellung freiwilliger kommunaler Wärmepläne vom Umweltministerium gefördert worden sei. Auf Bundesebene gebe es eine Förderung für effiziente Wärmenetze (BEW), bei der entsprechende Anträge eingereicht werden könnten. In Zukunft werde die Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen im Land. Für Oktober 2024 sei wie im letzten Jahr ein Wärmegipfel geplant, bei dem Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) Auswertungen und Ideen zur Wärmeplanung vorstellen werde.