Konnexitätsprinzip
Innenausschuss pocht auf angemessenen Finanzausgleich bei Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen Stuttgart. Die in der Landesverfassung enthaltene so genannten Konnexitätsregelung, wonach das Land bei der Übertragung von kostenträchtigen Aufgaben an die Kommunen auch einen finanziellen Ausgleich zu schaffen hat, muss strikt eingehalten werden. Dafür hat sich der Innenausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 19. Oktober 2005, bei der Beratung eines entsprechenden Antrags der CDU ausgesprochen. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, mit. Dieser CDU-Antrag wie auch ein Antrag der GRÜNEN, zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden eine Konsultationsvereinbarung zu treffen, wurde zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen. Keine Mehrheit fand laut Gall ein Antrag der SPD, den Themenkomplex „Konnexitätsprinzip“ zum Gegenstand einer öffentlichen Anhörung zu machen. „Viele Städte geraten deshalb in finanzielle Schwierigkeiten, weil ihnen Bund und Länder Aufgaben mit Kostenfolgen überantworten, ohne dass Mittel zur Verfügung gestellt werden“, erklärte Gall. Für viele Städte, Gemeinden und Kreise habe dies zur Folge, dass sie auf freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben verzichten müssten, weil sie diese nicht mehr finanzieren könnten. Dadurch sei die kommunale Selbstverwaltung beeinträchtigt, so der Ausschussvorsitzende. In Artikel 71 der baden-württembergischen Landesverfassung sei indes geregelt, dass bei Aufgabenübertragungen auf Kommunen bestimmt werden müsse, wie die Kosten zu decken seien, erläuterte Gall. Sofern diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führten, müsse laut Verfassung für einen angemessenen finanziellen Ausgleich gesorgt werden. Um dies zu gewährleisten solle nach Auffassung von SPD und GRÜNEN Artikel 71 präzisiert werden, was die CDU jedoch nicht für erforderlich halte. „Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist dringend erforderlich, um die Kommunen als unterste Ebene des Staates in ihrer Eigenverantwortung und Selbstverwaltung zu stärken“, sagte Gall abschließend.