Konsequenzen aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Europaausschuss beschließt öffentliche Anhörung über Mitwirkungsrechte des Landtags in EU-Angelegenheiten Stuttgart. Auf welchen konkreten Feldern und wie umfangreich die Beteiligung und die Mitwirkung des Landtags in EU-Angelegenheiten als Konsequenz aus dem Lissabon-Urteil gestärkt werden können, darüber will sich der Europaausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 3. März 2010, informieren. Einem entsprechenden interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP stimmte der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Dezember 2009, einmütig zu. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Gerhard Stratthaus, mit. Zu der Anhörung sollen namhafte Europarechtler baden-württembergischer Universitäten eingeladen werden. Wie Stratthaus ausführte, werden in Folge des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 unter anderem auch die Mitspracherechte des Bundesrates in Europafragen deutlich gestärkt, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Dies gelte zunächst für die in den vom Bund erlassenen Begleitgesetzen geregelte Mitwirkung an Änderungen des EU-Vertrags im vereinfachten Verfahren. „Außerdem benennt das Lissabon-Urteil länderrelevante Sachbereiche wie Bildung, Medienordnung und Polizei, bei denen die Integrationsverantwortung der Parlamente in besonderer Weise gefordert ist“, sagte der Ausschussvorsitzende. Erkenntnisse aus der Anhörung erhofft sich der Ausschuss laut Stratthaus auch zur Frage, um welche Rechte und Pflichten die zwischen Landesregierung und Landtag getroffene Vereinbarung, in der die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Europaangelegenheiten geregelt ist, angepasst werden muss. Weitere Themen seien etwa der Grad der Verbindlichkeit von Stellungnahmen des Landtags zu EU-Vorhaben sowie eine stärkere Beteiligung des Landtags am Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle.