Kontroverse um Beförderungsmöglichkeiten für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte
Stuttgart. Dem Entwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, in dem es im Wesentlichen um die Neueinstufung von Lehr- und Funktionsämtern im Schulbereich geht, hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Oktober 2015, mehrheitlich zugestimmt. Einen Antrag der CDU zu diesem Gesetzentwurf, die 2009 geschaffene und 2013 wieder abgeschaffte Beförderungsmöglichkeit für erfahrene, motivierte und leistungsstarke Haupt- und Werkrealschullehrkräfte von A 12 nach A 13 erneut einzuführen, wurde von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.
Wie Klein ausführte, nimmt der Gesetzentwurf der Landesregierung Bezug auf den zum Wintersemester 2011/2012 erfolgten Neuzuschnitt der Lehrämter. Die bis dahin gemeinsame Ausbildung von Grund- und Hauptschullehrern sei aufgegeben und durch eine gemeinsame Ausbildung von Werkreal-, Haupt- und Realschullehrern ersetzt worden. Grundschullehrer würden seither separat ausgebildet. Der Gesetzentwurf sehe nun vor, das neue Lehramt Grundschule – wie das bisherige Lehramt für Grund- und Hauptschulen – in Besoldungsgruppe A 12 und das neue Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule – wie das bisherige Lehramt Realschule – in Besoldungsgruppe A 13 einzustufen. Laut Gesetzentwurf sollten zudem die Funktionsämter im Bereich der Werkreal- und Hauptschulen neu eingestuft werden. Diese Einstufung solle dem Niveau entsprechen, das während der Zeit der Qualitätsoffensive Bildung bis Ende 2012 maßgeblich gewesen sei. Schließlich zielt der Gesetzentwurf Klein zufolge darauf ab, für das Leitungspersonal am Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg auch funktionsgebundene Professorenämter in der Besoldungsgruppe W 3 zu schaffen. Nach einer vollständigen Umsetzung der neuen Besoldungsstruktur – der Endausbau werde voraussichtlich erst nach dem Jahr 2060 erreicht – rechne das Land mit Mehrkosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro.
Bei der Beratung im Ausschuss wurde nach Angaben Kleins von der CDU-Fraktion eingewandt, dass es falsch sei, nur neue Lehrkräfte nach A 13 zu besolden, vielmehr sollten alle Lehrkräfte für Leistung mit einer Beförderung nach A 13 belohnt werden. Ihr Entschließungsantrag, das bis 2013 bestehende Beförderungsamt in Besoldungsgruppe A 13 für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte wieder einzuführen, habe im Ausschuss – unter anderem unter Hinweis auf die damit verbundenen Mehraufwendungen – allerdings keine Mehrheit gefunden, so Klein.