Konzept zur Förderung erneuerbarer Energien soll für Mitgliedstaaten flexibel bleiben

Stuttgart. Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2012 eine Mitteilung zu „Erneuerbaren Energien – ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ veröffentlicht. Mit den in der Mitteilung vorgestellten Konzepten zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im europäischen Binnenmarkt nach dem Jahr 2020 befasste sich der Ausschuss für Europa und Internationales in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. September 2012. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Peter Hofelich (SPD), mit. Hofelich begrüßte die Initiative: „Mit ihrer Mitteilung gibt die Europäische Kommission ein wichtiges Signal, dass wir uns bereits jetzt Gedanken über einen verlässlichen Rahmen zur Förderung erneuerbarer Energien über das Jahr 2020 hinaus machen müssen.“

In der Mitteilung werde erläutert, wie die erneuerbaren Energien schrittweise weiter in den europäischen Binnenmarkt integriert werden können, berichtete Hofelich. Die Europäische Kommission zeige unter anderem mögliche Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung der europäischen Rahmenbedingungen für die Förderung der erneuerbaren Energien in den europäischen Mitgliedstaaten nach dem Jahr 2020 auf.

Laut Europäischer Kommission sollen spätestens im Jahr 2013 Leitlinien für die Reform der nationalen Fördersysteme für erneuerbare Energien veröffentlicht werden, wie der Ausschussvorsitzende darlegte. Ein Vorschlag für einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Förderung erneuerbarer Energien nach 2020 könnte indes bereits im Jahr 2014 von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.

Nach Angaben Hofelichs unterstützt der Ausschuss für Europa und Internationales die Position des Bundesrats zur Mitteilung der Kommission, wonach die Entwicklung einer Erneuerbaren-Energien-Politik für die Zeit nach 2020 ein Gesamtkonzept zur Diversifizierung der zukünftigen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien als Schlüsselbestandteil beinhalten müsse. „Ein Konzept für erneuerbare Energien nach 2020 muss eng mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Es darf nicht zu Verwerfungen innerhalb der Regionen Europas führen und sollte dabei Planungssicherheit für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien schaffen. Den Mitgliedstaaten muss auch künftig ein vernünftiges Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung der nationalen Fördersysteme für erneuerbare Energien zugestanden werden“, so Peter Hofelich abschließend.