Kostensteigerung von rund 257 Millionen Euro

Stuttgart. Die Landesregierung hat dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Januar 2019, turnusgemäß über den Umsetzungsstand sowie die Finanzierung des Integrierten Rheinprogramms (IRP) berichtet. „Das IRP kommt gut voran, allerdings sind die Gesamtkosten auf rund 1,72 Milliarden Euro angestiegen, was im Vergleich zur letzten Berichterstattung im Jahr 2015 einen Anstieg um rund 257 Millionen Euro bedeutet“, berichtete der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD).

Als Gründe für die Kostensteigerung habe das Ministerium die allgemeine Entwicklung der Baupreise und die zunehmende Komplexität der Vorgaben durch gestiegene Anforderungen genannt, so Stickelberger. Jeder Raum sei spezifisch und werfe unterschiedliche Problemfelder auf, etwa Salzvorkommen im Grundwasser. Überdies müssten neue Normen beachtet werden und auch die Bürgerbeteiligung habe ihren Einfluss.

Insgesamt werde für die vollständige Umsetzung des IRP mit Gesamtinvestitionskosten von über 1,7 Milliarden Euro gerechnet. Hiervon habe das Land 58,5 Prozent der Kosten zu tragen, 41,5 Prozent übernehme der Bund. Überdies könnten über den Sonderrahmenplan des Bundes zum präventiven Hochwasserschutz derzeit für ausgewählte Maßnahmen des IRP zusätzlich bis zu 60 Prozent des Landesanteils vom Bund erstattet werden.

Wie Rainer Stickelberger erläuterte, werde mit dem IRP der vor dem Oberrheinausbau unterhalb von Iffezheim vorhandene Hochwasserschutz wiederhergestellt. Um dies zu realisieren, schaffe das Land an insgesamt 13 Standorten auf ehemaligen Aueflächen am Oberrhein naturverträgliche Hochwasserrückhalteräume mit einem Gesamtvolumen von 167,3 Millionen Kubikmeter. Mit den Poldern Altenheim, dem Kulturwehr Kehl/Straßburg, dem Polder Söllingen/Greffern, dem Polder Rheinschanzinsel sowie Teilen des Rückhalteraums Weil-Breisach seien rund 45 Prozent des erforderlichen Rückhaltevolumens zur Verfügung gestellt worden. Nach derzeitiger Einschätzung werde unter Berücksichtigung der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der notwendigen Bauzeiten die Fertigstellung aller IRP-Rückhalteräume und damit die Bereitstellung des vollständigen Retentionsvolumens nicht vor dem Jahre 2028 möglich sein.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen schreite voran, gab Stickelberger die Auffassung des Ministeriums wieder. So sei beispielsweise beim Rückhalteraum Elzmündung letzten Sommer das Einlassbauwerk mit integrierter Fischtreppe eingeweiht worden. Die Verfahren für die Rückhalteräume Breisach/Burkheim und Bellenkopf/Rappenwört seinen inzwischen soweit fortgeschritten, dass die Planfeststellungsbeschlüsse 2019 erwartet würden.