Kritik an Mittelüberschreitung für Einheitsfeier

Stuttgart. Für das Bürgerfest bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2013 in Stuttgart sind Mehrausgaben in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro entstanden. Dies geht aus einem Bericht des Staatsministeriums an Landtag und Rechnungshof hervor, mit dem sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Donnerstag, 13. Februar 2014, befasste. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, wurde im Ausschuss deutliche Kritik sowohl an der Höhe der Mehrausgaben als auch an der haushaltsrechtlichen Vorgehensweise und an der ungenügenden Kostenkontrolle geübt.

Nach Angaben Kleins kostete die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit durch das Land Baden-Württemberg insgesamt knapp fünf Millionen Euro. Ursprünglich seien einmalig zwei Millionen Euro veranschlagt gewesen, der Rest sollte durch Schwerpunktsetzung bei den laufenden Mitteln und durch Einnahmen bestritten werden. Für das Bürgerfest seien 1,65 Millionen Euro vorgesehen worden. Diese seien um knapp 1,2 Millionen Euro überschritten worden. Das Staatsministerium habe die Mehrausgaben unter anderem mit unvorhergesehenen Stromanforderungen (Kostensteigerung 228 Prozent), aufwändigeren Bühnenkonstruktionen (Kostensteigerung 197 Prozent), gestiegenen Agenturkosten (Kostensteigerung 186 Prozent) sowie Nachbesserungen bei Verkehrs- und bei Sicherheitsmaßnahmen (Kostensteigerung 156 bzw. 150 Prozent) begründet. Laut Landesregierung seien die Mehrausgaben für die Einheitsfeier durch Minderausgaben im Etat des Staatsministeriums ausgeglichen worden, insbesondere durch Kürzungen bei der Landesvertretung Berlin.

„Die Form der Kostenüberwachung, des Finanzcontrollings und die haushaltsrechtliche Sicht- und Vorgehensweise des Staatsministeriums sind zu kritisieren und zu missbilligen“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben entscheide zwar der Finanzminister. Doch selbst dem Minister seien die überplanmäßigen Ausgaben so spät angezeigt worden, dass er diese nach der Landeshaushaltsordnung nicht mehr habe genehmigen dürfen. Allerdings seien die Mehrausgaben zu einem so frühen Zeitraum erkennbar gewesen und angefallen, dass sowohl eine Genehmigung durch den Finanzminister als auch eine Finanzierung über den Zweiten Nachtragshaushalt 2014 möglich gewesen wäre. „Dann wären auch der Finanz- und Wirtschaftsausschuss und der Landtag eingebunden gewesen“, betonte Klein. „Es liegt somit ein eindeutiger Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung vor.“

Der Bericht zeige auch auf, dass das Staatsministerium schon Handlungsbedarf gesehen habe und Vorsorge getroffen worden sei, etwa durch erweiterte Berichtspflichten zum Haushaltsvollzug. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Mittelüberschreitung ein einmaliger Vorgang war“, so Klein. Im Übrigen sei sich der Ausschuss einig gewesen, dass die Einheitsfeier ein für Baden-Württemberg sehr schönes und würdiges Fest gewesen sei.