Kultusminister Rau erhält Ausnahmegenehmigung für Mandate in Organen von drei Wirtschaftsunternehmen
Stuttgart. Für die Zugehörigkeit des neuen Kultusministers Helmut Rau zu drei Organen wirtschaftlicher Unternehmen hat der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 09. November 2005, die erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Winfried Mack, erfolgte die Zustimmung einmütig. Laut Mack soll diese Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am morgigen Donnerstag, 10. November 2005, verabschiedet werden, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam. Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“ so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“. Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen Kultusminister Raus Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH und im Aufsichtsrat der Staatlichen Toto-Lotto GmbH sowie seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des Landesinstituts für Schulentwicklung.