Kurdische Familie auch beim Petitionsausschuss ohne Erfolg

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 24. September 2008, der Petition einer kurdischen Familie nicht abgeholfen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Die Familie hat weder ein Recht auf Asyl noch einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis“, so der Vorsitzende. Auch ein Aufenthaltstitel nach der neuen Bleiberechtsregelung sei nicht möglich. Die türkische Frau kurdischer Volkszugehörigkeit und ihre acht Kinder, von denen drei in Deutschland geboren sind, berufen sich auf ihre gelungene Integration in Deutschland. Sie waren zusammen mit dem Ehemann 1996 nach Deutschland eingereist und hatten Asyl beantragt. Nach der rechtskräftigen Ablehnung der Anträge hatte sich die Familie zwischenzeitlich knapp vier Jahre in den Niederlanden aufgehalten und wurde von dort rücküberstellt. Der Ehemann wurde 2003 erstmals in die Türkei abgeschoben; 2004 kehrte er unerlaubt nach Deutschland zurück; mittlerweile lebt er wieder in der Türkei. Weitere Asylanträge sind rechtskräftig abgelehnt worden. Die rechtliche Prüfung hat nach den Worten Döppers ergeben, dass bei dieser Sachlage alle Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausscheiden. Auch die mehrfach mit dem Fall befasste Härtefallkommission, die einen Aufenthaltstitel bei entsprechender Integration abweichend von der Gesetzeslage ermöglichen kann, habe kein entsprechendes Ersuchen an den Innenminister gerichtet. Abschiebungshindernisse bestünden nicht.