Ladung Mappus, Notheis und Schockenhoff beschlossen Gutachten soll Herausgabe „Impairment Test“ klären Antrag auf Herausgabe durch Beschlagnahme abgelehnt
Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss EnBW-Deal hat am Freitagabend, 19. April 2013, weitere Vernehmungstermine endgültig bestätigt. So soll – wie beschlossen – Ministerpräsident a.D. Stefan Mappus am Freitag, 7. Juni 2013, und am Freitag, 14. Juni 2013, als Zeuge befragt werden. Für 14. Juni 2013 ist außerdem die Ladung von Dr. Dirk Notheis, ehemaliger Vorstandvorsitzender der Morgan Stanley Bank AG, und Rechtsanwalt Dr. Martin Schockenhoff geplant. Ein Beweisantrag der Fraktionen von CDU und FDP/DVP zur Herausgabe des sogenannten „Impairment Tests“ (Werthaltigkeitstest) wurde von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Innerhalb der Sitzung konnte nach Angaben des Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Klaus Herrmann, nicht geklärt werden, ob dieser Beschluss, im Wege der Beschlagnahme den Werthaltigkeitstest herauszugeben einer Mehrheitsentscheidung des Ausschusses bedarf oder ein Minderheitenvotum hierfür ausreichend sei. „Dies soll nun nach einstimmigem Beschluss des Ausschusses durch ein Gutachten der Landtagsverwaltung geklärt werden“, sagte der Ausschussvorsitzende.
In ihrem Beweisantrag fordern die CDU- und die FDP/DVP-Fraktion die Beschlagnahme eines Exemplars des im Auftrag der Neckarpri GmbH von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsanstalt durchgeführten „Impairment Tests“ über die Werthaltigkeit der EnBW. Nach Angaben Herrmanns wurde dieser Antrag vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Offen sei jedoch die Frage geblieben, ob dieser Antrag nicht durch ein Minderheitenrecht gedeckt sei. „Solange diese Frage nicht geklärt ist, kann dieser Antrag nicht vollzogen werden“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Die Landtagsverwaltung sei deshalb beauftragt worden, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Mit dem Ergebnis dieses Gutachtens werde sich der Ausschuss in einer Sondersitzung während der Mittagspause in der Plenarsitzung am 8. Mai 2013 befassen. Dieser Vorgehensweise habe der Ausschuss einstimmig zugestimmt, so Herrmann.
Auf Vorschlag von Grünen und SPD beschloss der Ausschuss einstimmig, durch ein weiteres Gutachten der Landtagsverwaltung klären zu lassen, ob die Herausgabe des „Impairment Tests“ vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt ist. Auch über dieses Gutachten soll laut Herrmann in der Sitzung am 8. Mai 2013, beraten werden.