Länder haben verfassungsrechtliche Kulturhoheit

Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit den Stimmen von CDU, FDP und GRÜNEN einem SPD-Antrag widersprochen, die Gesetzgebungskompetenz für kulturelle Angelegenheiten innerhalb Deutschlands auf den Bund zu übertragen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 4. Mai 2005, mitteilte, ist das Bundesgesetz zur Errichtung der Akademie der Künste in Berlin eindeutig verfassungswidrig. Auch nach Auffassung der Landesregierung schadet die Bundesregierung der Kulturpolitik, indem sie sich willkürlich in die kulturelle Angelegenheiten der Länder einmischt, anstatt sich nachhaltig um die Erfüllung eigener Aufgaben - etwa in der auswärtigen Kulturpolitik - zu kümmern. Klunzinger verwies weiter auf die angespannte Finanzlage des Bundes, aufgrund deren es wenig Sinn macht, die Akademie der Künste in die Trägerschaft des Bundes zu übernehmen, während Goethe-Institute im Ausland mangels Geldmittel geschlossen werden müssen. Die Landesregierung behält sich vor, das Vorgehen der Bundesregierung zu gegebener Zeit einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen.