Landesmuseen prüfen 28 Anträge auf Herausgabe von Kulturgütern an mögliche rechtmäßige Erben

Stuttgart. An vier Museen des Landes Baden-Württemberg sind derzeit 28 Anträge auf Herausgabe von Kulturgütern anhängig, die ihren Besitzern möglicherweise während der Zeit des Nationalsozialismus entzogen wurden. Dies wurde bei der Beratung eines Antrags der Grünen-Fraktion am Donnerstag, 13. Februar 2014, im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst deutlich, wie die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Helen Heberer, mitteilte.

Nach Angaben Heberers wurden zwischen Oktober 2009 und April 2010 schrittweise drei sogenannte Provenienzforscherinnen eingestellt. Die Wissenschaftlerinnen gingen der Frage nach, ob sich in den Sammlungen der Staatsgalerie, des Landesmuseums Württemberg, des Badischen Landesmuseums sowie der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe Kulturgüter befinden, die während des Dritten Reichs beschlagnahmt oder sonst verfolgungsbedingt entzogen wurden und deshalb zurückgegeben werden müssen. Geprüft würden sämtliche Kunstgegenstände, die vor 1945 entstanden und nach 1933 erworben worden seien, führte die Ausschussvorsitzende aus.

Laut Ministerium konnten in den vergangenen zwölf Jahren insgesamt 20 Verfahren an den vier Museen abgeschlossen werden, berichtete Heberer. In 18 dieser Fälle habe der Kunstgegenstand an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden können. Bei den beiden übrigen Verfahren hätten sich die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet erwiesen. In einem Drittel der 18 Fälle, die zur Herausgabe des jeweiligen Kunstgegenstandes führten, hätten die betroffenen Museen die Objekte wieder zurückgekauft. Allein zwölf der 20 abgeschlossenen Fälle hätten seit 2010 und damit seit der Einstellung der drei Forscherinnen gelöst werden können. Nach Angaben des Ministeriums werde die Provenienzforschung in Baden-Württemberg noch so lange fortgeführt, wie ein Bedarf bestehe. In diesem Zusammenhang werde auch darüber nachgedacht, den Forschungsauftrag über die vier derzeit in Überprüfung befindlichen Museen hinaus zu erweitern. Die Fraktionen von SPD und CDU hätten gefragt, ob nicht alle Museen zur Überprüfung ihrer Kunstwerke verpflichtet werden sollten. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sei in Bezug auf eine gesetzliche Regelung für Landesmuseen skeptisch gewesen. Es solle aber darüber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten für kommunale Museen bestünden, so die Ausschussvorsitzende.