Landesverwaltung verfehlt Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen erneut 

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg hat die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Höhe von fünf Prozent erneut verfehlt. Im Jahr 2020 lag die Quote in der Landesverwaltung bei 4,24 Prozent. Es ist daher nicht gelungen, die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verhindern. Das wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag, 19. Mai 2022, deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir, mitteilte. 

Nach Angaben des Vorsitzenden hat das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber seit 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht. Seitdem sei der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter kontinuierlich gesunken. 2018 habe die Quote 4,54 Prozent betragen, im Jahr 2019 4,46 Prozent und 2020 4,24 Prozent. Sechs Bereiche der Landesverwaltung (2019: vier Bereiche) erfüllen die Pflichtbeschäftigung nicht, bei allen anderen Ressorts lag die Quote über fünf Prozent. Am besten schnitt das Ministerium für Soziales und Integration mit einer Beschäftigungsquote von 8,91 Prozent ab, am schlechtesten das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport mit einer Quote von 3,4 Prozent. Weil die Quote nicht überall erfüllt wurde, musste im Jahr 2020 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales entrichtet werden, berichtete der Ausschussvorsitzende. 

Als einen der Gründe für die rückläufige Quote führen die Ministerien laut Martin Rivoir vor allem an, dass in den vergangenen Jahren sehr viele schwerbehinderte Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen in den Ruhestand gegangen seien. Zugleich sei der Anteil schwerbehinderter Menschen, insbesondere bei jüngeren Personen, unter den Bewerberinnen und Bewerbern für freie Stellen sehr gering. Aus diesen Gründen sei es nicht gelungen, den Anteil schwerbehinderter Menschen flächendeckend zu erhöhen, fasste Rivoir die Begründungen zusammen.