Landtag beauftragt renommierte Verfassungsrechtler mit der Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens
Stuttgart. Um zu klären, ob die Bildung einer weiteren Landtagsfraktion von Mitgliedern der Partei AfD rechtlich zulässig ist, hat der Landtag von Baden-Württemberg am Dienstag, 12. Juli 2016, drei renommierte Verfassungsrechtler mit der Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens beauftragt. Nach Angaben von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) handelt es sich bei den Verfassungsrechtlern um Prof. Dr. Christofer Lenz (Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte, Stuttgart), Prof. Dr. Martin Morlok (Universität Düsseldorf) und Prof. Dr. Martin Nettesheim (Universität Tübingen). Mit der Vorlage des Gutachtens werde in den nächsten zwei Wochen gerechnet. Wie bis dahin für die aus der AfD-Fraktion ausgetretenen Abgeordneten der Sitzplan und die Redezeiten geregelt werden, darüber entscheide das Landtagspräsidium in seiner Sitzung am heutigen Dienstagabend, so Aras.
Die Landtagspräsidentin wies darauf hin, dass der Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Jörg Meuthen ihr gegenüber am Mittwoch, 6. Juli 2016, die Bildung einer neuen Fraktion angezeigt hatte. Das externe Gutachten solle nun Klarheit schaffen, ob die Bildung dieser Fraktion aus rechtlicher Sicht möglich ist. „Insbesondere geht es um die Frage, ob die Fraktionsbildung gegen das in der rechtswissenschaftlichen Literatur erörterte Verbot der Fraktionsvermehrung verstößt“, führte die Landtagspräsidentin aus. Diese Angelegenheit sei ein Novum in der Geschichte Baden-Württembergs.
Da Rechtsprechung zu einem solchen Sachverhalt soweit ersichtlich nicht existiert und somit verfassungsrechtliches Neuland betreten wird, wird nun auf Vorschlag von Landtagspräsidentin Aras ein externes Gutachten eingeholt. Unabhängig davon werden auch Rechtsexperten in der Landtagsverwaltung den Fall prüfen.