Landtag erhält Zertifikat als familienbewusster Arbeitgeber  

Stuttgart. Die Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg hat für die strategische Gestaltung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik das Zertifikat zum Audit Beruf und Familie erhalten. „Durch die Auditierung bewahren und stärken wir die Kultur des Miteinanders und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Landtagsverwaltung wird damit sowohl für aktuelle als auch künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch attraktiver, weil sie Beruf und Familie noch besser als bisher vereinbaren können“, erklärt Landtagsdirektorin Christine Werner. 

Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine gute Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und beruflicher Tätigkeit gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH vorläufig erteilt. Es gelte nun, die im Rahmen der Auditierung vereinbarten Ziele zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit umzusetzen und so den Landtag als innovative Arbeitgebermarke weiter zu entwickeln, so Direktorin Werner.

Als Voraussetzung für die im vergangenen Dezember abgeschlossene Erstzertifizierung hatte die Landtagsverwaltung bereits im Sommer 2023 den Auditierungsprozess durchlaufen. Dabei wurde unter Beteiligung von Beschäftigten der Landtagsverwaltung und des Personalrats der aktuelle Stand der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen ermittelt. Im Rahmen der Auditierung wurden zudem 18 strategische Ziele sowie 37 konkrete Einzelmaßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Die fortlaufende Umsetzung der Zielvereinbarung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft. Drei Jahre nach der ersten Zertifizierung erfolgt die Re-Auditierung.

Die strategischen Ziele, die sich die Landtagsverwaltung gesetzt hat, nehmen die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit ihre Bindung an den Landtag als Arbeitgeber in den Blick. Die Ziele betreffen beispielsweise die Arbeitsorganisation. So sollen Besprechungstermine möglichst nur innerhalb der Funktionszeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und unter Berücksichtigung der Mittagspausenzeiten angesetzt werden. 

Bei der Zielvereinbarung zum Arbeitsort wird die Möglichkeit überprüft, in zu definierenden familiären Notfällen vorübergehend ausschließliches mobiles Arbeiten zu gestatten. Die Zielvereinbarung Services für Familien sieht neben anderen Maßnahmen vor, dass die Landtagsverwaltung zunächst den Bedarf an Kinderbetreuung in verschiedenen Altersklassen ermittelt, um darauf basierend Betreuungsmöglichkeiten etwa durch Tagesmütter zu prüfen. Auch eine Kindernotbetreuung und die Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers sind demnach als Ziele vorgesehen.