Landtag wählt drei Mitglieder des Staatsgerichtshofs und deren Stellvertreter
Stuttgart. Ergänzungswahlen zum Staatsgerichtshof haben in der Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg am heutigen Mittwoch, 8. Juli 2015, stattgefunden. Vereidigt wurden die drei neu gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch Landtagspräsident Wilfried Klenk (CDU).
Für die Gruppe der Berufsrichter und zugleich als ständiger Vertreter des Vorsitzenden wurde Dr. Franz-Christian Mattes, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, in seinem Amt bestätigt. Dies gilt auch für seinen Stellvertreter Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof. Als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt wurde Alexandra Fridrich gewählt, als deren Stellvertreterin Birgitt Bender sowie als Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt Professor Dr. Wolfgang Jäger und als dessen Stellvertreter Prälat Ulrich Mack.
Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wacht als Verfassungsgericht über die Auslegung der Landesverfassung. Ihm gehören neun Mitglieder an: Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei sind Juristen mit der Befähigung zum Richteramt und drei sind Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt. Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden vom Landtag auf neun Jahre gewählt. Aus den drei Gruppen scheidet alle drei Jahre je ein Mitglied und dessen Vertreter/in aus. Im Juli 2015 sind dies bei den Berufsrichtern die heute erneut gewählten Dr. Franz-Christian Mattes und Heinz Wöstmann (Vertreter), bei den Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt Prof. Dr. Joachim von Bargen und Dr. Norbert Nothelfer (Vertreter) sowie bei den Mitgliedern ohne Befähigung zum Richteramt der vom Landtag ebenfalls wiedergewählte Professor Dr. Wolfgang Jäger und Hermann Seimetz (Vertreter).