Landtag wartet auf Staatsgerichtshof-Urteil

Stuttgart. Die SPD ist mit ihrem Antrag auf Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform des Landtagswahlrechts im Ständigen Ausschuss gescheitert. Ursprung des Antrags war der Wahleinspruch des Karlsruher FDP-Kreisvorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Otto F. Hagena gegen die Landtagswahl vom 25. März 2001. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag mitteilte, ist in dieser Angelegenheit zurzeit eine Klage beim Staatsgerichtshof anhängig. Die Mehrheit des Ausschusses war deshalb der Auffassung, dass der Staatsgerichtshof die Instanz sei, die über die Verfassungsmäßigkeit und Rechtsgültigkeit des Wahlgesetzes entscheiden könne. "Entsprechend dem Urteil", so Herrmann, "wird sich der Ständige Ausschuss weitere Schritte vorbehalten".