Landtagspräsident Wolf weist Vorwurf der SPD-Fraktion zurück
Stuttgart. Von dem Vorwurf der SPD-Fraktion, er habe bereits seit Oktober 2012 gewusst, dass ein Mitglied des Untersuchungsausschusses „EnBW-Deal“ Unterlagen weitergegeben habe, zeigte sich Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) überrascht. „Ich habe am 10. Oktober 2012 ein Schreiben von Justizminister Stickelberger bekommen, das mit dem Vermerk persönlich/vertraulich versehen war“, erklärte Wolf. In diesem Schreiben (Anlage) wird Wolf davon unterrichtet, dass gegen ein Mitglied des Untersuchungsausschusses ermittelt worden sei. Hintergrund sei gewesen, dass Akten des Untersuchungsausschusses möglicherweise unter Verstoß gegen § 9 Untersuchungsausschussgesetz an einen Zeugen weitergeleitet wurden und dass ein Ausschussmitglied möglichweise die Verantwortung dafür trage. Das Ermittlungsverfahren sei jedoch aus rechtlichen Gründen eingestellt worden, so Stickelberger in dem Schreiben an Wolf.
Aufgrund dieses Schreibens habe er davon ausgehen müssen, dass es keinen strafrechtlichen Verdacht gegeben habe. Wolf wies darauf hin, dass die Landesregierung im Untersuchungsausschuss durch insgesamt vier Regierungsbeauftragte vertreten sei. Somit habe die Landesregierung jederzeit die Möglichkeit gehabt, relevante Sachverhalte in den Untersuchungsausschuss originär einzuführen. Er sei selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Landesregierung, falls sie nähere Informationen zum Sachverhalt habe, den Untersuchungsausschuss hierüber durch ihre Regierungsbeauftragten informieren werde. „Im Übrigen hat mir dann am Abend des 13. Februar 2013 – und keinen Tag vorher – der damalige Ausschussvorsitzende Müller bei einem politischen Aschermittwoch in Eriskirch persönlich mitgeteilt, dass er Unterlagen an den früheren Ministerpräsidenten Mappus weitergeleitet habe und deshalb am nächsten Tag zurücktreten werde“, stellte der Landtagspräsident klar.
Guido Wolf: „Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt korrekt verhalten.“
Anlage
Brief Stickelberger