Landtagspräsidentenkonferenz begrüßt Aufnahme zentraler Anliegen der Länder und ihrer Parlamente im Entwurf des Verfassungsvertrags des Konvents zur Zukunft Europas

Landtagspräsident Peter Straub würdigt Einsatz von Ministerpräsident Erwin Teufel für die Interessen der Länder im Konvent Stuttgart/Kiel. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente hat auf ihrer Sitzung am 11./12. Juni 2003 in Kiel, auf Grundlage eines Berichts des baden-württembergischen Landtagspräsidenten Straub, Stellung genommen zu dem vom Präsidium des europäischen Konvents Ende Mai vorgelegten Verfassungsentwurf. Der Konvent hat gestern nach fast eineinhalb Jahren Arbeit seine Schlusssitzung begonnen, die bis Freitag andauern wird. Konventspräsident Giscard d’Estaing will am 20. Juni 2003 den Verfassungsentwurf den EU-Staats- und Regierungschefs in Thessaloniki vorlegen. Die Präsidentenkonferenz begrüßt in ihrer Erklärung, dass im Verfassungsentwurf des Konvents zentrale Anliegen der Länder und ihrer Parlamente aufgegriffen werden. Erhebliche Fortschritte seien insbesondere in Richtung auf eine klare Kompetenzordnung zum Schutz der eigenständigen Gestaltungsrechte der Länder festzustellen. Mit der Einführung von Kompetenzkategorien würden die EU-Kompetenzen künftig transparenter und klarer definiert. Auch könne mit den neuen Kontroll- und Klagerechten der nationalen Parlamente im Rahmen des „Frühwarnsystems“ besser als bisher die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sichergestellt werden. Die Präsidentenkonferenz bedauerte jedoch, dass die Landesparlamente –anders als Bundestag und Bundesrat - nicht direkt an diesem „Frühwarnsystem“ beteiligt seien. Mit der ausdrücklichen Verpflichtung der EU, die nationale Identität einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung zu achten, sei –so die Präsidentenkonferenz - zudem eine wichtige Kompetenzschranke in den Verfassungsentwurf aufgenommen worden. Landtagspräsident Straub, der die Federführung für Europafragen in der Präsidentenkonferenz inne hat, würdigte in Kiel das Engagement von Ministerpräsident Teufel im Konvent, dem es vor allem zu verdanken sei, dass im Verfassungsentwurf mehr Länderanliegen aufgenommen worden seien, als in den letzten drei EU- Regierungskonferenzen zusammen. Mit Sorge sieht jedoch die Präsidentenkonferenz, dass im Verfassungsentwurf weitere Kompetenzverlagerungen auf die EU vorgesehen sind, ohne dass dies von der Sache her geboten sei, wie etwa im Bereich des Zivilschutzes und des Sports. Auch bleibe den Ländern und Regionen ein eigenes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof versagt. Die Präsidentenkonferenz hat im übrigen die Erwartung ausgesprochen, dass der Konvent noch Präzisierungen an einzelnen Kompetenzen der EU vornimmt, die in der Vergangenheit zu Übergriffen der EU in Länderzuständigkeiten geführt haben, wie etwa die Binnenmarktklausel. Die Einzelkompetenzen der EU, die bislang nicht im Konvent diskutiert wurden, sollen dem Vernehmen nach in einer Sondersitzung des Konvents Anfang Juli beraten werden. Die Präsidentenkonferenz hat sich in Kiel zudem für die Aufnahme des Gottesbezugs in den Verfassungsvertrag ausgesprochen.