Landtagspräsidentin Aras folgt RechtsgutachtenDanach war Bildung einer weiteren Fraktion zulässig

Stuttgart. Die Alternative für Baden-Württemberg (ABW) ist seit ihrer Abspaltung von der AfD-Fraktion am 6. Juli 2016 eine eigene Fraktion. Zu diesem Ergebnis kommt ein am gestrigen Montag vorgelegtes Rechtsgutachten, mit dem der Landtag drei renommierte Verfassungsrechtler beauftragt hatte und über dessen Konsequenzen in einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums am Dienstagabend, 26. Juli 2016, beraten und zur Kenntnis genommen wurde. „Ich folge dem Gutachten“, erklärte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) im Anschluss an die Sitzung. Die Landtagspräsidentin plädierte in diesem Zusammenhang für eine Änderung der Geschäftsordnung, die für künftige Fälle ein Verbot der Bildung von Parallelfraktionen vorsieht, analog der Regelung in Sachsen.