Landtagspräsidentin Aras: Vertragsunterzeichnung ist das Ergebnis einer guten Beteiligung
Stuttgart. In der Plenarsitzung vor zwei Wochen beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit großer Mehrheit von 122 der insgesamt 143 Abgeordneten, dem Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beizutreten. Diesen Beschluss besiegelten die Landtagspräsidenten der drei Parlamente am heutigen Donnerstag, 21. November 2019, mit ihren Unterschriften. „Die heutige Vertragsunterzeichnung ist das Ergebnis intensiver Beratungen und einer guten Beteiligung“, zeigte sich Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) überzeugt.
Bisher regelt das Versorgungswerk die Altersvorsorge der Abgeordneten von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Dr. Ulrike Liedtke (SPD), die Präsidentin des Landtags von Brandenburg, versicherte den neu hinzukommenden Abgeordneten aus Baden-Württemberg: „Wir nehmen Sie mit offenen Armen auf.“ Landtagspräsident André Kuper (CDU) aus Nordrhein-Westfalen berichtete von der Entstehung des Versorgungswerks im Jahr 2005: „Unser Beschluss, ein Versorgungswerk zu gründen, fiel damals einstimmig.“ Im Jahr 2014 sei dann Brandenburg hinzugekommen – und als drittes Bundesland ist nun Baden-Württemberg beteiligt: „Wir freuen uns, dass wir nun gemeinsam diesen Weg gehen: Aller guten Dinge sind drei.“
Dem Beschluss des Landtags, dem Versorgungswerk beizutreten, waren intensive Beratungen einer unabhängigen Expertenkommission vorausgegangen, die sich mit der Frage nach einer angemessenen Altersversorgung der Abgeordneten beschäftigte. Auf Initiative von Landtagspräsidentin Aras war zudem ein Bürgerforum eingerichtet worden, in dem sich 25 zufällig ausgewählte Bürger in drei Dialogveranstaltungen Anfang 2018 ebenfalls eine Position erarbeiteten. „Wir konnten mit diesem Verfahren Vertrauen zurückgewinnen“, so Aras. Die Mitglieder des Bürgerforums hätten ihre Beteiligung als Wertschätzung empfunden und weitere Beteiligungsmöglichkeiten dieser Art angeregt.
Der heute unterzeichnete Vertrag tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft. 1246,20 Euro (entspricht dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung) von 1805 Euro Vorsorgebeitrag müssen an das Versorgungswerk abgeführt werden. Dies gilt für die derzeitigen und die künftigen Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg. Die aktuellen Mitglieder des Landtags haben die Möglichkeit, sich bis zum Jahr 2031 von der grundsätzlichen Pflichteinzahlung in das Versorgungswerk befreien zu lassen.