Landtagsvizepräsidentin Lösch: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen muss Anspruch an politisches System sein
Stuttgart. „Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, diesen Anspruch habe ich an das politische System“, erklärte Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch (Grüne) in ihrer Begrüßungsrede bei der Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und des Landesfrauenrats „Die Mischung macht’s – 20 Jahre Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz“ am Donnerstagmittag, 11. Dezember 2014, im Stuttgarter Landtag. Dies sei nicht nur ein persönlicher Wunsch, sondern ein Anliegen, das sich aus dem Grundgesetz ableite.
Die Gesellschaft werde immer bunter und vielfältiger, doch dies zeichne sich in den Parlamenten kaum ab. „Neben der Überalterung der Parlamente und der fehlenden Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund ist es vor allem die mangelnde Präsenz von Frauen, die verdeutlicht, dass Parlamente ihre Funktion als Spiegel der Gesellschaft zum Großteil nicht erfüllen“, machte Lösch deutlich. Nach den letzten Kommunalwahlen im Mai 2014 betrage der Frauenanteil in den baden-württembergischen Gemeinderäten 23,9 Prozent. „Nicht einmal jedes vierte Mandat ging an eine Frau“, bedauerte die Landtagsvizepräsidentin. 1949 sei es eine enorme Kraftanstrengung gewesen, den Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz aufzunehmen. „Das war dem steten Einsatz der Mütter des Grundgesetzes, Elisabeth Selbert, Elisabeth Nadig, Helene Weber und Helene Wessel zu verdanken“, so Lösch.
Das Gleichstellungsförderungsgebot des Grundgesetzes, „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, das seit nunmehr 20 Jahren fest verankert sei, solle Mut machen. „Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Forderungen nach gleichberechtigter Repräsentanz“, betonte Brigitte Lösch abschließend.