Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit naturschutzrechtlichen Maßnahmen im Straßenbau
Stuttgart. Mit naturschutzrechtlichen Maßnahmen bei Straßenbauvorhaben hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 9. Dezember 2015, befasst. Hintergrund war eine entsprechende Beratende Äußerung des Rechnungshofs zu den Punkten Planung, Herstellung, Pflege und Unterhalt solcher Maßnahmen, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte. Mit dem Bericht verbunden waren mehrere Empfehlungen des Rechnungshofs, deren Umsetzung das Gremium befürwortete.
Nach Angaben Traubs werden beim Neu- oder Ausbau von Straßenprojekten sowie deren Erhalt fast immer Natur und Landschaft beeinträchtigt. Nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei der Verursacher verpflichtet, diese Eingriffe auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). In seiner Beratenden Äußerung wolle der Rechnungshof aufzeigen, wie Kompensationsplanungen trotz der gestiegenen Anforderungen mit verhältnismäßigem Aufwand zu planen und umzusetzen seien, und wie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Pflege durch den Betriebsdienst geschaffen werden können. Im Zuge der Prüfungen seien 40 Vorhaben an Landesstraßen aus allen vier Regierungsbezirken untersucht worden, führte Traub aus.
Dem Ausschussvorsitzenden zufolge habe der Rechnungshof auf Grundlage seiner Prüfungen eine Reihe von Empfehlungen erstellt. Ein Punkt sei etwa, dass Straßenbauvorhaben zügig geplant und zeitnah umgesetzt werden müssten. Je mehr Zeit zwischen dem Beginn der Planung und dem Bau liege, desto größer sei der zusätzliche Planungsaufwand. Hinzu komme, dass lange Planungsphasen eine verlässliche Kostenberechnung für die Vorhaben unmöglich machten. Zu den Empfehlungen zähle auch, dass ein ressortübergreifender Austausch unerlässlich sei, Kompensationsflächen rechtlich gesichert werden müssten und Kosten für Pflege und Unterhalt zu erfassen und zu dokumentieren seien. Außerdem sollten Kompensationsplanungen stärker in die Fachplanungen einbezogen werden und die Ausstattung des Betriebsdienstes berücksichtigt werden, so Traub.
Die zuständigen Landesministerien hätten erklärt, dass viele Empfehlungen des Rechnungshofs bereits abgearbeitet und verschiedene Beanstandungen beseitigt seien. Darüber hinaus seien weitere Schritte veranlasst worden, um noch offene Punkte im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen, legte der Ausschussvorsitzende dar.