Landwirtschaftsausschuss begrüßt Aktivitäten
für den Erhalt des deutschen Branntweinmonopols Stuttgart. Die Bemühungen der Bundes- und der Landesregierung, sich bei der EU für den Erhalt des deutschen Branntweinsmonopols einzusetzen, werden vom Ausschuss Ländlicher Raum und Land-wirtschaft ausdrücklich unterstützt. Wie der Vorsitzende dieses Gremiums, Karl Traub (CDU), nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 5. Dezember 2001, mitteilte, hat der Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung von den entsprechenden Aktivitäten des Landwirtschaftsministeriums zu-stimmend Kenntnis genommen. Von der EU-Kommission liege ein Vorschlag über eine gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol land-wirtschaftlichen Ursprungs, den sogenannten Agraralkohol, vor, der den Bestand und die Funktionsweise des deutschen Branntweinsmonopols gefährde, erläuterte Traub. Wenn das Branntweinmonopol in Deutschland nicht fortbestehen könne, würden nach Angaben Traubs allein in Baden-Württemberg 23.000 Kleinbrennerei-en und 70.000 Stoffbesitzer die Möglichkeit verlieren, Alkohol zu gestützten Preisen an die Bundesmonopol-verwaltung zu liefern. Damit würde besonders den kleineren Brennereien, die Obst aus den ökologisch wert-vollen Streuobstwiesen und -beständen über den Brennkessel verwerteten und somit einen großen Beitrag zur Pflege der Baden-Württemberg prägenden Kulturlandschaft leisteten, die Existenzgrundlage entzogen. Der Landwirtschaftsausschuss des Landtags begrüßte deshalb die Bemühungen der Bundes- und der Lan-desregierung um Erhaltung des Branntweinmonopols als einzelstaatliche Marktordnung. Zu den Aktivitäten der Landesregierung in dieser Angelegenheit zählten laut Traub ein Schreiben an die Bundeslandwirtschafts-ministerin Künast, eine Bundesratsinitiative sowie Gespräche mit dem EU-Agrar-Kommissar Fischler und Europa-Abgeordneten aus Baden-Württemberg.