Landwirtschaftsausschuss berät über Folgen für Betriebe durch neue Düngeverordnung

Stuttgart. Mit der Novelle des Düngegesetzes und der Düngeverordnung und den damit verbundenen Auswirkungen auf bäuerliche Betriebe hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 3. Mai 2017, befasst. Obwohl Baden-Württemberg im bundesweiten und auch im europäischen Vergleich gut dastehe, komme es aber auch im Südwesten hin und wieder zur Überschreitung von Grenzwerten bei Nitratwerten im Wasser, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Martin Hahn.    

Nach Angaben Hahns verstößt Deutschland seit 2007 gegen die Nitratrichtlinie der Europäischen Union. Anfang November 2016 habe die Europäische Kommission daher eine Klageschrift gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie eingereicht. Aus Sicht der EU-Kommission seien zum Beispiel Vorgaben zur Begrenzung der Düngung, Vorgaben zur Verlängerung von Sperrfristen für die Nutzung von stickstoffhaltigen Düngemitteln im Herbst und Winter, Vorgaben für die Erhöhung von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und präzise Vorgaben zur Ausbringungstechnik erforderlich, um Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland zu erreichen, so Hahn.

Dem Vorsitzenden zufolge werden die Nitratgehalte im Grundwasser in Baden-Württemberg regelmäßig gemessen. Die mittlere Nitratkonzentration habe von 1994 bis 2015 um 22 Prozent abgenommen. Bezogen auf den Anteil der Überschreitungen des Schwellenwertes der Grundwasserverordnung von 50 mg Nitrat pro Liter liege Baden-Württemberg im deutschen Ländervergleich mit zehn Prozent Überschreitungen im unteren Bereich. Im oberen Bereich mit 30 Prozent Überschreitungen befänden sich Niedersachen, Schleswig-Holstein und Sachsen. In Deutschland werde der Schwellenwert laut „Nitratbericht 2016“ an 18,1 Prozent aller Messstellen überschritten. In Baden-Württemberg liege der Wert bei 8,6 Prozent. 

Im Falle von Fließgewässern werde auf Landesebene Nitrat derzeit an rund 160 Messstellen gemessen. Im Jahr 2015 sei das vorgegebene Qualitätsziel an allen Messestellen eingehalten worden. In Baden-Württemberg sei im Zeitraum 2013 bis 2015 bei 7.413 Trinkwasseruntersuchungen der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter in wenigen Fällen überschritten worden. 11 Mal im Jahr 2013 und jeweils 4 Mal in den Jahren 2014 bis 2015. Damit seien die Grenzwertüberschreitungen von 0,5 auf 0,15 Prozent zurückgegangen, erklärte der Vorsitzende. Nitrateinträge im Grundwasser seien überwiegend auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Weitere Belastungen stammten von Verkehrs- und Siedlungsgebieten. Bei Oberflächenwasser könnten die Einträge unter anderem auf die Land- und Forstwirtschaft zurückgeführt werden. 

Die bedeutendste grundlegende Maßnahme der Bundesregierung zur Umsetzung der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie und damit zur Senkung der Nitratwerte sei die Düngemittelverordnung. Darüber hinaus unterstütze das Land Baden-Württemberg den Wasserschutz seit vielen Jahren mit zusätzlichen Maßnahmen wie Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnungen, zum Beispiel mit den Programmen MEKA und FAKT.

Durch die Novelle ergebe sich vor allem für viehhaltende Betriebe Anpassungsbedarf. Dies betreffe zum einen die erweiterten Sperrzeiten: Um diese und sonstige Zeiten, in denen Dünger nicht aufgebracht werden kann (zum Beispiel zu nasser und gefrorener Boden), sind auch entsprechende Lagerkapazitäten erforderlich. Es sei davon auszugehen, dass erheblicher Nachholbedarf bestehe, um ausreichend Lagervolumen bereitstellen zu können. Zum anderen bedingten die Vorgaben zum Einarbeiten von Gülle usw. auf unbestelltem Ackerland innerhalb von vier Stunden betriebliche Anpassungen. Ohne die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben werde dies häufig nicht machbar sein, führte der Vorsitzende aus.