Landwirtschaftsausschuss diskutiert

Verbraucherschutz im Internethandel Stuttgart. Einen Antrag der Fraktion Grüne, wonach sich die Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene für einen besseren Verbraucherschutz im Internethandel einsetzen soll, hat der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft auf seiner Sitzung am Mittwoch, 6. Mai 2009, mehrheitlich abgelehnt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, befassten sich die Ausschussmitglieder mit der Frage, welche Gefahren vom Internethandel mit Lebens- und Arzneimitteln sowie mit Kosmetika ausgehen. In der Begründung ihres Antrags hatten die Grünen darauf hingewesen, dass bei Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Karlsruhe aus dem Jahr 2007 durchschnittlich 20 Prozent der im Internethandel vertriebenen Produkte aus den Bereichen Nahrungsmittel, kosmetische Artikel und Bedarfsgegenstände beanstandet worden seien. Deshalb müsse der Verbraucherschutz im Internethandel gestärkt werden, indem rechtliche Grundlagen geschaffen und verbesserte unabhängige Informationen zur Verfügung gestellt würden. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sind 2007 in Baden-Württemberg 18 Prozent der Proben beanstandet worden, die Hälfte davon wegen Kennzeichnungsmängeln. Allerdings sei die Beanstandungsquote der Lebensmittelüberwachung keine repräsentative Aussage über die Qualität des Warenangebots, weil die Proben risikoorientiert genommen würden, also aufgrund von Beschwerden oder in Verdachtsfällen. Laut Traub hat die Landesregierung zur Frage, wie der Internethandel mit Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln überwacht werden kann, am CVUA Karlsruhe ein Forschungsprojekt durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse würden in eine bundesweite Arbeitsgruppe eingebracht. Darüber hinaus halte das Ministerium auf seiner Homepage Informationen über die Gefahren des Internets bereit und erarbeite derzeit Unterrichtsmaterialien, die sich mit dem Thema befassten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl informierten die Bürger ebenfalls über Gefahren aus dem Internethandel. Zudem habe die Landesregierung die Zuschüsse für die Verbraucherzentrale im Jahr 2009 erhöht und prüfe für die folgenden Jahre weitere Erhöhungen. Wie der Ausschussvorsitzende weiter ausführte, gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU) bereits eine Verordnung, die verschiedene Möglichkeiten zur Vollstreckung privater Forderungen beinhaltet. Außerdem werde auf europäischer Ebene ein von der EU-Kommission gerade vorgestelltes Grünbuch diskutiert, das Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher zum Gegenstand habe. Um private Forderungen im außereuropäischen Ausland vollstrecken zu können, müsste die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtliche Verträge abschließen.