Landwirtschaftsausschuss diskutiert Entwurf der Landesregierung für eine Biberverordnung
Stuttgart. Der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich am Mittwoch, 19. November 2025, in einer öffentlichen Sitzung mit dem aktuellen Stand des Bibermanagements und dem Entwurf der Landesregierung für eine Biberverordnung befasst, berichtete der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne).
Die Debatte fand vor dem Hintergrund einer weiterhin wachsenden Biberpopulation statt, die nach Schätzungen aus dem Jahr 2024 bei rund 11.500 Tieren in etwa 3.500 Revieren liegt. Mit dem Anstieg der Population hätten sich auch Nutzungskonflikte in Land-, Wald- und Forstwirtschaft weiter verstärkt, wie Hahn erklärte. Das Umweltministerium betonte, dass die stabile Population ein Erfolg des Naturschutzes sei und der Biber weiterhin unter strengem Artenschutz stehe. Auf Nachfrage erklärte das Ministerium, dass eine Umstufung in eine niedrigere Schutzkategorie nur durch eine Änderung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie möglich sei.
Der Entwurf über die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) solle nun einen klaren, praxistauglichen und unbürokratischeren Rechtsrahmen schaffen, damit Konflikte zwischen Bibern und Infrastrukturen, land- und forstwirtschaftlicher Nutzung oder ökologisch sensiblen Bereichen schneller und rechtssicher gelöst werden können, so das Umweltministerium. Bislang waren dafür Einzel-Ausnahmegenehmigungen notwendig. Die neue Verordnung orientiere sich an erprobten Modellen anderer Bundesländer und sei so gestaltet, dass sie gerichtsfest sei. Die unteren Naturschutzbehörden sollen durch Allgemeinverfügungen handlungsfähig werden und pragmatische Lösungen vor Ort entwickeln können.
Der neue Rahmen erlaubt künftig definierte nicht-letale Maßnahmen wie die Entfernung von Biberdämmen oder Vergrämungen. Erst wenn diese nicht erfolgreich, nicht geeignet oder unzumutbar sind, können letale Maßnahmen zulässig sein. Die vorgeschriebene Alternativenprüfung müsse „angemessen, aber nicht übermäßig aufwendig“ sein, erklärte das Ministerium. Die CDU hob ebenfalls die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei Alternativenprüfungen hervor und warnte vor hohen Kosten und administrativem Aufwand.
Die Maßnahmen dienen insbesondere dazu, ernste land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftliche Schäden abzuwenden sowie Anlagen der öffentlichen Sicherheit und Infrastruktur zu schützen. Schutzgüter sind u. a. Hochwasserschutzanlagen, Wasserversorgung, Abwasserinfrastruktur, Straßen, Bahnstrecken oder Dämme von Fischteichanlagen. Besonders geschützte Gebiete – wie Nationalparks, Naturschutzgebiete, Kernzonen in Biosphärengebieten und Europäische Vogelschutzgebiete – bleiben ausgenommen. Die Ausnahmen geschützter Gebiete sah die CDU kritisch. CDU und FDP/DVP plädierten zudem für biberfreie Zonen mit dauerhaften Bejagungsgenehmigungen, wenn Alternativen dort als erfolglos gelten.
Maßnahmen sollen grundsätzlich zwischen 1. September und 15. März stattfinden. Nur Personen, die von der unteren Naturschutzbehörde vorab bestellt werden und über die erforderliche Fachkunde verfügen, dürfen Maßnahmen durchführen. Für letale Entnahmen ist zusätzlich ein gültiger Jagdschein notwendig. Der Entwurf enthält zudem präzise Vorgaben zur Durchführung – etwa den Einsatz bestimmter Waffen und Munition, Anforderungen an tierschutzgerechte Verfahren sowie verpflichtende Maßnahmen zur Verhinderung einer Wiederbesiedlung. Um ein landesweit einheitliches Monitoring zu gewährleisten, sieht der Entwurf zudem umfassende Berichtspflichten vor. Die SPD forderte dabei eine zentrale, bürokratiearme Datenspeicherung; das Ministerium verwies jedoch auf dafür fehlende notwendige Zugriffsrechte. Die FDP/DVP mahnte an, dass Bürokratie das Bibermanagement nicht behindern dürfe. Die AfD begrüßte die geplanten Erleichterungen und hob ebenfalls die Bedeutung schneller Bearbeitungszeiten hervor.
Die Grünen verwiesen auf das Ziel eines umfassenden Bibermanagements im Koalitionsvertrag. Man habe nun ein geeignetes Instrument gefunden und erwarte eine zügige, effiziente Umsetzung. Auch die CDU begrüßte die neuen Handlungs-möglichkeiten. Die SPD kritisierte die lange Dauer des Verfahrens, insbesondere angesichts bestehender Vorbilder aus anderen Bundesländern. Das Landwirtschaftsministerium erklärte, man befinde sich „auf der Zielgeraden“. Das Umweltministerium rechne mit einem Inkrafttreten bereits im Januar.