Landwirtschaftsausschuss fordert:

Neuverordnung zur Schweinehaltung soll fairen Wettbewerb ermöglichen Stuttgart. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass bei der anstehenden Neuregelung der Schweinehaltung ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird und keine einseitige Benachteiligung der heimischen Wirtschaft entsteht. Einen entsprechenden Antrag von CDU und FDP hat der Landwirtschaftsausschuss des Landtags am Mittwoch, 24. September 2003, im Rahmen einer Beratung eines CDU-Antrags über die Zukunft der Schweinehaltung in Baden-Württemberg mit großer Mehrheit verabschiedet. Dies teilte der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mit. Wie Traub erklärte, entstehen der heimischen Schweinehaltung durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz deutliche Wettbewerbsnachteile. Denn die Schweinehaltung in Baden-Württemberg stehe in starker Konkurrenz mit anderen EU-Ländern. National einseitig höhere Anforderungen an die Schweinehaltung, wie sie von der Bundesregierung geplant seien, führten zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung und seien geeignet, die Position Deutschlands und insbesondere Baden-Württembergs am europäischen Schweinemarkt gegenüber den anderen Regionen entscheidend zu schwächen. Wenn dadurch der ohnehin niedrige Selbstversorgungsgrad in Baden-Württemberg mit Schweinefleisch von unter 50 Prozent erneut zurückgehe und die hiesigen Verbraucher verstärkt mit Schweinefleisch aus Regionen mit geringen Anforderungen beliefert würden, erweise dies weder den Verbrauchern noch dem Tierschutz einen Dienst. Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur künftigen Regelung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung gehe zum Teil deutlich über die Vorgaben der EU hinaus, sagte Traub. Die Landwirtschaft verlange jedoch eine konsequente 1:1-Umsetzung des EG-Rechts, während sich Tierschützer zum Teil für wesentlich strengere Bestimmungen aussprächen. Die geplante Neuregelung benachteilige die heimischen Schweinehalter gegenüber Mitbewerbern in anderen Mitgliedstaaten sowie in Drittländern auch aus weiteren Gründen zum Teil erheblich. So würden alleine die Investitionskosten in Bezug auf die einschlägigen Regelungen der EU-Richtlinien um bis zu 100 EUR je Mastplatz bei derzeit durchschnittlichen Kosten von 450 EUR je Mastplatz steigen. Nach Angaben Traubs wurde die Schweinehaltung in Baden-Württemberg, bezogen auf die Tierzahlen, in den letzten Jahren ausgedehnt. Zwar sei die Zuchtsauenhaltung von 1992 bis 2002 um 6,7 Prozent zurückgegangen, die Mastschweinebestände seien im gleichen Zeitraum jedoch um 12,4 Prozent gewachsen. Die gegenläufige Bestandsentwicklung bei den Mastschweinen und den Zuchtsauen auf Bundesebene lasse erwarten, dass in den Schwerpunktregionen der Schweinemast nach wie vor ein erheblicher Ferkelzufuhrbedarf bestehe. Davon könne die für Baden-Württemberg bedeutende Zuchtsauenhaltung profitieren. „Um die Schweinehaltung in Baden-Württemberg wettbewerbsfähig halten zu können, brauchen wir Erleichterungen und keine Erschwernisse“, so Traub abschließend.