Landwirtschaftsausschuss informiert sich über Förderung des Steillagenweinbaus im Land
Stuttgart. Mit der Förderung des Steillagenweinbaus in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. Januar 2013, anlässlich der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, federn die Fördermaßnahmen des Landes die hohen Kosten des Steillagenweinbaus weitgehend ab. Es sei aber nicht möglich, diese hohen Kosten von staatlicher Seite vollständig finanziell auszugleichen.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wird die Erhaltung abgegrenzter Weinbausteillagen beispielsweise im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) mit einem jährlichen Bewirtschaftungszuschuss von 350 Euro je Hektar gefördert. Die Landesregierung beabsichtige, die bestehenden Fördermaßnahmen grundsätzlich zu erhalten. Allerdings hänge die genaue Ausgestaltung von Entscheidungen zum EU-Haushalt ab, auf die das Land keinen Einfluss habe.
Für den Erhalt des Steillagenweinbaus sei zudem wesentlich, wie die europäischen Anbauregeln künftig ausgestaltet seien, so Traub. Mittlerweile habe sich die Haltung der EU-Kommission, die ursprünglich eine Liberalisierung des Weinanbaus präferierte, gewandelt. Eine Prognose zur Ausrichtung der zukünftigen Anbauregeln könne noch nicht abgegeben werden. Deshalb wolle sich das Land auch weiterhin gegen eine Liberalisierung engagieren, berichtete der Ausschussvorsitzende abschließend.