Landwirtschaftsausschuss informiert sich über Vorsorgemaßnahmen gegen Vogelgrippe
Stuttgart. Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft des Landtags hat sich anlässlich eines Antrags der FDP/DVP-Fraktion in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 24. Oktober 2007, mit den Vorsorgemaßnahmen gegen die Geflügelpest, die sogenannte Vogelgrippe, befasst. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mit. In der Begründung ihres Antrags hatte die FDP/DVP darauf hingewiesen, dass der Ausbruch der Geflügelpest in einem großen Entenmastbetrieb in Bayern, wo der gesamte Bestand gekeult werden musste, zeige, dass auch die Betriebe in Baden-Württemberg vor dieser Gefahr nicht gefeit seien. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden gibt es in Baden-Württemberg rund 26.000 Geflügelhaltungsbetriebe, wobei die regionalen Schwerpunkte im östlichen Landesteil liegen. Laut Traub gehöre zu den Vorsorgemaßnahmen gegen die Vogelgrippe unter anderem die regelmäßige Untersuchung der Wildpopulation des Wassergeflügels auf Geflügelpesterreger. Zudem würden entlang von Flüssen und Seen, die im Rahmen einer Risikobewertung ermittelt wurden, besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten. Schließlich würden die Geflügelhalter fortwährend aufgefordert, die hygienischen Grundregeln einzuhalten. Trotz aller Vorsorgemaßnahmen müsse jederzeit damit gerechnet werden, dass es zum Ausbruch der Geflügelpest kommen könne, sagte der Ausschussvorsitzende.