Leistungen für Asylbewerber sollen flexibel gewährt werden können
Stuttgart. Mit Änderungen beim Sachleistungsprinzip für Asylbewerber beschäftigte sich der Integrationsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. September 2012, auf Antrag der SPD. Unter anderem wurde der Frage nachgegangen, welcher akute Änderungsbedarf sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 in der Anwendung des Asylbewerber-leistungsgesetzes in Baden-Württemberg ergibt. „Im Interesse der Leistungsbezieher, aber auch der Behörden, ist in Baden-Württemberg eine Flexibilisierung der Leistungsform unter Einbeziehung reiner Geldleistungen anzustreben“, fasste Schütz die mehrheitliche Auffassung des Gremiums zusammen.
Durch den nach dem BVG-Urteil zu gewährenden erhöhten Bargeldbetrag werde dem Bedarf im Sinne eines sozio-kulturellen Existenzminimums entsprochen, sagte Katrin Schütz. Bereits bei der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1993 sei das Sachleistungsprinzip umstritten gewesen. Die Befürworter hätten auf Fehlanreize durch Geldleistungen hingewiesen, die Gegner auf die mit dem Sachleistungsprinzip verbundene Entmündigung der Flüchtlinge einerseits und andererseits auf Komplikationen in der Leistungserbringung.
In Baden-Württemberg bestehe derzeit eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 44 des Asylbewerberleistungsgesetzes beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Dort sei die Gewährung von Sachleistungen mit Ausnahme eines Geldbetrags zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens zwingend vorgeschrieben, wie die Ausschussvorsitzende erläuterte. In der Regel würden sich neu ankommende Flüchtlinge dort aber nur zwischen vier und sechs Wochen aufhalten.
In den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung der Stadt- und Landkreise hielten sich die Leistungsempfänger in der Regel über einen wesentlich längeren Zeitraum auf. Die Sachleistungsgewährung könne indes hier von Vorteil sein, wenn andernfalls eine zweckfremde Verwendung der Geldleistung zu Lasten der Bedarfsdeckung geht.
Auf Seiten der Leistungserbringer erfordere die Gewährung von Sachleistungen einen höheren logistischen Aufwand und einen höheren Verwaltungsaufwand. Dennoch würden in den Stadt- und Landkreisen verschiedene Modelle umgesetzt, legte Schütz dar. So könnten im sogenannten betreuten Sachleistungsbezug die Asylbewerber zu bestimmten Zeiten in vorgegebenen Geschäften bargeldlos einkaufen. Eine weitere Form der Leistungserbringung sei die Gewährung von Wertgutscheinen für ausgesuchte Geschäfte, in denen dann ebenfalls selbst eingekauft werden könne. Vereinzelt würden auch Chipkarten ausgegeben, die als Zahlungsmittel fungierten.
Einig war man sich im Ausschuss darüber, dass es Asylbewerbern möglich gemacht werden müsse, ihre Eigenständigkeit zu bewahren, wie Katrin Schütz ausführte. „Wir brauchen eine flexiblere Handhabung der Leistungsgewährung und sollten insbesondere die Erfahrungen der Stadt- und Landkreise berücksichtigen.“