Leistungszulagen für Professoren
Stuttgart. Die vom Bundestag jüngst beschlossene Dienstrechtsreform für Professoren sieht künftig ein System von Leistungszulagen vor, dessen Ausgestaltung dem Landesgesetzgeber überlassen wurde. Aufgrund eines CDU-Antrags hat dazu die Landesregierung in der letzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses Stellung genommen. Wie der Ausschussvorsitzende Eugen Klunzinger (CDU) nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilt, wurde es begrüßt, dass zukünftig Leistungszulagen gewährt werden sollen für Lehrverpflichtungen, die über die regelmäßige Lehrtätigkeit hinausgehen. Damit werde, so Klunzinger, ein Stück weit die Hörgeldpauschalierung korrigiert und in Zukunft wieder die individuelle Lehrleistung berücksichtigt. Leistungszulagen sollen weiter gewährt werden für solche Lehrtätigkeiten, die mit einem überdurchschnittlichen Betreuungsaufwand und besonderen Belastungen durch Prüfungstätigkeiten einhergehen.