Leitfaden für Kommunen zur Bewertung von Vermögensgegenständen umstritten
Stuttgart. Ein Leitfaden zur Bewertung von Vermögensgegenständen soll den Kommunen in Baden-Württemberg die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht erleichtern. Wie bei der Beratung eines einschlägigen SPD-Antrags in der Sitzung des Innenausschusses am gestrigen Mittwoch, 16. Juni 2010, deutlich wurde, wird die Praxistauglichkeit dieses Leitfadens jedoch unterschiedlich beurteilt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mit. Nach Angaben Heilers muss das kommunale Rechnungswesen aufgrund des vom Landtag am 22. April 2009 beschlossenen Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts spätestens ab 2016 von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung, die sogenannte Doppik, umgestellt werden. Im Unterschied zum kameralistischen Rechnungswesen, das lediglich Zahlungsvorgänge erfasse, handele es sich bei der Doppik um ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen, das auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr wie Abschreibungen und Rückstellungen darstelle. Das neue Haushaltsrecht verlange unter anderem die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die das kommunale Vermögen und die Schulden umfassend dokumentiere. Der Leitfaden zur Bilanzierung sei von einer Arbeitsgruppe aus über 70 Verwaltungsfachleuten erarbeitet worden und ziele darauf ab, die verschiedenen Möglichkeiten zur Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen zu erläutern, so der Ausschussvorsitzende.
Die SPD hatte in der Begründung ihres Antrags kritisiert, dass der Leitfaden in einigen Bereichen einen kaum zu bewältigenden Arbeitsumfang nach sich ziehe. „Die Umstellung des Rechnungswesens sollte für die Kommunen möglichst einfach und unbürokratisch sein. Demgegenüber erfordert der vorgelegte Leitfaden einen hohen bürokratischen Aufwand; zudem ist er wenig praxistauglich“, erklärte Heiler abschließend.