Löscharbeiten an Gebäuden mit Photovoltaikanlagen sind für die Feuerwehren im Land Normalität
Stuttgart. Löscharbeiten an Gebäuden mit Photovoltaikanlagen sind für die Feuerwehren im Land Normalität. Das hat die Beratung eines einschlägigen FDP/DVP-Antrags im Innenausschuss des Landtags am Mittwoch, 16. Januar 2012, bestätigt. Wie der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, sind der Landesregierung keine Fälle bekannt, bei denen Einsatzkräfte durch die spezifischen Gefahren dieser Anlagen verletzt wurden.
Vor den spezifischen Gefahren einer solchen Anlage wie herabstürzenden Teilen, Elektrizität und Atemgiften sind die Einsatzkräfte laut Klein durch die trainierten, für jeden Brand geltenden Verhaltensregeln geschützt. Beispielsweise müssten bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen Mindestabstände von spannungsführenden Teilen sowie beim Löscheinsatz Strahlrohrabstände eingehalten werden. Diese Einsätze seien deshalb etwas Besonderes, weil die Photovoltaikelemente ständig Strom erzeugten und die Leitungen somit permanent unter Spannung stünden, so Klein. Die Löscharbeiten würden durch das Vorhandensein einer Photovoltaikanlage jedoch grundsätzlich nicht verzögert. In Einzelfällen könne es dann zu Behinderungen kommen, wenn Dachflächen von außen geöffnet werden müssten.
Wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende weiter ausführte, habe die Landesfeuerwehrschule erstmals 2004 Hinweise zu Gefahren und korrektem Verhalten bei solchen Einsätzen erstellt und die Feuerwehren im Land informiert. Diese Hinweise würden seitdem regelmäßig aktualisiert. Zudem sei die Thematik Bestandteil der Führungskräfteausbildung und der Fortbildungsveranstaltungen für Feuerwehr- und Abteilungskommandanten.
Die Landesregierung plant Klein zufolge keine Kennzeichnungspflicht für Photovoltaikanlagen, weil Kennzeichnungen entfernt, durch das Feuer zerstört oder unzugänglich werden können. Es werde aber begrüßt, wenn die Betreiber ihre Anlagen freiwillig kennzeichneten und zusätzlich für die Feuerwehr einen Übersichtsplan bereithielten. Viel wichtiger sei die verbindliche Installation einer sicheren, automatischen Abschaltmöglichkeit, die bei Störungen der Anlage oder beim Abschalten der Gebäudeversorgung greifen sollte.