Mappus erhält Kostenerstattung für Auslagen als Betroffener im Untersuchungsausschuss

Stuttgart. In einer „nachträglichen“ Sitzung am Mittwoch, 16. Dezember 2015, hat der eigentlich im Juli 2014 beendete Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ beschlossen, dass der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus für seine Auslagen als Betroffener in diesem Ausschuss eine Kostenerstattung erhält, wie es das Untersuchungsausschussgesetz vorsieht. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, mit.

„Dem Betroffenen Ministerpräsident a. D. Mappus werden die notwendigen Auslagen erstattet, welche durch die Wahrnehmung der ihm nach dem Untersuchungsausschussgesetz Baden-Württemberg zustehenden Rechte entstanden sind seit der förmlichen Feststellung der Betroffeneneigenschaft in der 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 28. Januar 2014“, heißt es wörtlich in dem Beschluss. Wie Herrmann weiter berichtete, empfiehlt der Ausschuss, „bei Ausübung billigen Ermessens und unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, einen Gebührensatz am unteren Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für einen Rechtsanwalt als angemessen zu erachten“.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hat Mappus unter Verweis auf seinen damaligen Betroffenenstatus im Untersuchungsausschuss Ende Oktober 2015 beim Landtag eine Kostenerstattung gemäß Untersuchungsausschussgesetz beantragt. Eine Prüfung dieses Antrags durch die Landtagsverwaltung habe ergeben, dass die notwendigen Auslagen zu erstatten seien. „Jetzt wird die Landtagsverwaltung gemäß Paragraf 24 Absatz 2 Satz 3 Untersuchungsausschussgesetz die Höhe der erstattungsfähigen Auslagen festsetzen und dabei Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit berücksichtigen“, so Herrmann.