Maskengebot an den Plätzen im Plenarsaal

Stuttgart. Ab der morgigen Plenarsitzung am Donnerstag, 21. Januar 2021, gilt im Plenarsaal ein Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Sitzplätzen. Darauf verständigte sich das Präsidium des Landtags in der Sitzung am 19. Januar 2021. Zudem gilt nun an Plenartagen das Gebot, das Angebot der Corona-Antigenschnelltests zu nutzen. 

Bereits seit dem 14. Oktober 2020 greift im Landtag von Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Als zusätzliche Schutzmaßnahme gilt nun ein Maskengebot an den Sitzplätzen im Plenarsaal. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) ruft die Abgeordneten zudem dazu auf, medizinische Masken zu tragen sowie vor den Plenarsitzungen einen Schnelltest durchführen zu lassen. „Die Mitglieder des Landtags haben eine besondere Vorbildfunktion“, so die Präsidentin. 

Die Antigentests werden am Morgen vor der Sitzung den Mitgliedern des Landtags, allen Beschäftigten der Landtagsverwaltung, die ihr Büro im Haus des Landtags haben, sowie allen Beschäftigten der Fraktionen, die im Haus des Landtags tätig sind, angeboten. Auch Mitglieder der Landespressekonferenz, die im Landtag sind, können sich testen lassen.