Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden des Landes sollen verstärkt werden

Stuttgart. Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden des Landes soll versucht werden, die Standards der geltenden Energieeinsparverordnung um 30 Prozent zu unterschreiten. Außerdem soll das Ziel einer Sanierungsquote für Landesliegenschaften von mindestens zwei Prozent der gesamten Gebäudefläche weiterhin konsequent angestrebt werden. Einem entsprechenden Antrag von Grünen und SPD hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Januar 2014, bei der Beratung von Vorschlägen des Rechnungshofs zur Energieeffizienz der Landesgebäude einstimmig zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.

Nach Angaben Kleins können gemäß einer Untersuchung des Rechnungshofs bei der Mehrheit von 194 überprüften Landesgebäuden erhebliche Energiekosten eingespart werden. 51 Prozent der Gebäude seien nicht energetisch optimiert. Technische Anlagen oder relevante Bauteile seien unzureichend oder gar nicht gedämmt. Auch rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung seien teilweise nicht erfüllt worden.

Die durch den Betrieb der Landesgebäude verursachte absolute CO2-Emmission sei nach Rückgängen bis 2005 seit 2008 wieder geringfügig gestiegen, berichtete Klein. Die CO2-Emission durch den Verbrauch von Wärme könne mittels besserer Dämmungen und Erneuerung der Haustechnik erheblich reduziert werden. Hingegen sei die CO2-Emission durch den Verbrauch von Strom nur schwierig zu optimieren, da Zahl und Ausmaß der stromverbrauchenden Anlagen stetig stiegen und auch der Einsatz von energiesparender Technik den Zuwachs nicht ausgleichen könne. Der Rechnungshof habe darauf hingewiesen, dass die Investitionskosten für Anlagen zur erneuerbaren Stromgewinnung sinken. Wirtschaftlicher als Strom einzukaufen sei es daher, den Stromgrundverbrauch durch Kraft-Wärme-Kopplung oder landeseigene Photovoltaikanlagen zu decken.

Wie Klein weiter mitteilte, umfasste der Antrag von Grünen und SPD auch die Forderung an die Landesregierung, die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen stärker zu berücksichtigen und dabei die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit zu beachten. So sollten etwa bei den Gebäuden des Landes die gesetzlichen Nachrüstpflichten zur Wärmedämmung vollständig erfüllt werden. Außerdem sollten bei diesen Gebäuden verstärkt Möglichkeiten zur eigenen Stromerzeugung auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer Energien als Alternative zum externen Strombezug genutzt werden. „Über die veranlassten Maßnahmen soll der Landtag bis 31. Dezember 2014 unterrichtet werden“, so Klein abschließend.