Medizinischer Dienst Baden-Württemberg im Fokus

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 10. April 2024, auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion über den aktuellen Status und die wachsenden Aufgabenbereiche des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg (MD) beraten. Das hat der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) mitgeteilt. 

Die Antragstellenden erfragten beim Sozialministerium unter anderem, wie sich die Zahl der Pflegebegutachtungen des MD in den letzten Jahren entwickelt hat und ob ausreichend Gutachterinnen und Gutachter des MD für die Aufgaben im gesetzlichen Rahmen zur Verfügung stehen. Der MD spiele eine Schlüsselrolle in der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, effizienten und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung und Pflege, betonten die Antragstellenden Wahl zufolge im Ausschuss. Das erweiterte Aufgabenspektrum auch im Hinblick auf die Krankenhausreform und der demografische Wandel erforderten, den MD politisch stärker in den Blick zu nehmen.

Vonseiten des Ministeriums sei bestätigt worden, dass die Aufträge zur Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen in den letzten Jahren deutlich angestiegen seien, so Wahl. „In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete der Medizinische Dienst eine Steigerung um 27 Prozent“, berichtete der Ausschussvorsitzende. Der MD prognostiziere, dass die Pflegeaufträge in den kommenden zehn Jahren um 60 Prozent steigen könnten. „Das würde einen jährlichen Zuwachs von etwa 20.000 Aufträgen für den Medizinischen Dienst bedeuten“, betonte Wahl. Stand Januar 2024 gebe es 802,1 gutachterlich tätige Vollzeitstellen beim Medizinischen Dienst (vgl. 2014: 524,7; 2019: 697,5). Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) habe betont, dass insbesondere im Bereich der Pflegefachkräfte alle Medizinischen Dienste in erheblichem Umfang Personal aufbauen mussten. Derzeit sei die Bewerbungssituation für den MD zufriedenstellend, die Landesregierung gehe daher davon aus, dass auch in den kommenden Jahren den Aufgaben im gesetzlichen Rahmen nachgekommen werden könne, fasste Wahl die Ausführungen von Regierungsseite zusammen.

Von Oppositionsseite sei im Ausschuss laut Wahl angemahnt worden, sich beim steigenden Stellenbedarf nicht mit einem Verweis auf die demografischen Entwicklungen der Gesellschaft zufriedenzugeben. Man müsse im Gesundheitswesen Synergien z.B. von Prüfungen durch MD und Heimaufsicht sowie in der Pandemie aufgebaute digitale Strukturen nutzen, damit sich der Zuwachs nicht in der Dynamik fortsetze. „Gemeinsame Prüfungen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst haben sich nicht bewährt, was sich aber bewähren muss, ist die bessere Abstimmung der beiden Prüfungen“, gab Wahl die Ausführungen von Minister Lucha im Ausschuss wieder. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg sei ein kompetenter und unabhängiger Partner der Landesregierung.