Mehr Kinderbetreuungsplätze an den Hochschulen des Landes

Stuttgart. In Baden-Württemberg haben rund drei Prozent der Studierenden ein oder mehrere Kinder. Dies wurde bei der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst am Donnerstag, 14. März 2013, thematisiert. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Helen Heberer, mitteilte, zeichnen für die sozialen Belange der Studierenden die Studentenwerke verantwortlich. Diese bieten auch Betreuungsplätze für die Kinder der Studierenden an. Die Studentenwerke im Land stellen ein Achtel der bundesweit unterhaltenen etwa 8.000 Plätze.

Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden ist die Zahl der Kinderbetreuungsplätze an den Hochschulen des Landes von 885 im Jahr 2003 auf 1.004 in 2012 gestiegen. Bis Ende diesen Jahres solle die Zahl nochmals auf 1.072 Plätze erhöht werden. Der Ausschuss war sich einig, dass Kinderbetreuungseinrichtungen direkt an den Hochschulen unverzichtbar seien, um Studium und Familie vereinbaren zu können, berichtete Heberer.

Die Betreuungseinrichtungen der Studentenwerke werden laut Heberer durch Elternbeiträge, Personalkostenzuschüsse der Kommunen, sonstige Zuschüsse sowie Mittel der Studentenwerke finanziert. „Die dauerhafte Sicherung der Kinderbetreuung an den Hochschulstandorten ist Aufgabe der Kommunen“, erklärte die Ausschussvorsitzende. Die Studentenwerke trügen dem je nach den örtlichen Verhältnissen unterschiedlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen Rechnung. Nach dem Kinderförderungsgesetz bestehe ab dem 1. August 2013 für jedes Kind ab einem Jahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

„Die Vereinbarkeit von Studium und Familie ist in Wissenschaft und Forschung von großer Bedeutung. Deshalb müssen wir alles daran setzen, studierende Eltern zu unterstützen, die Doppelbelastung abzufedern und ein erfolgreiches Studium zu gewährleisten“, zeigte sich Heberer überzeugt. Zu diesem Zweck gebe es unter anderem spezielle Beratungsangebote, familiengerechte Wohnplatzangebote der Studentenwerke, kostenlose Mensa-Essen für Kinder von Studierenden und Vergünstigungen in Studienordnungen wie Fristverlängerungsmöglichkeiten für Prüfungen oder semesterweise Beurlaubung zur Kinderbetreuung.