Mehrheit befürwortet 20-Prozent-Hürde für Volksab­stimmungen CDU-Fraktion bekräftigt Nein zu Ver­fassungsänderung
Stuttgart. Dem Gesetzentwurf von Grünen und SPD, mit dem die Hürde für Volksabstimmungen auf 20 Prozent gesenkt werden soll, hat der Ständige Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Juli 2011, mehrheitlich zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, im Anschluss an die Sitzung mit. Scheffold wies jedoch darauf hin, dass zur Änderung der Landesverfassung, wie sie der Gesetzentwurf vorsehe, eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich sei. Da die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf ablehne, könne diese Mehrheit nicht erreicht werden. Wie Scheffold ausführte, sieht der Gesetzentwurf von Grünen und SPD vor, das Zustimmungsquorum für eine gültige Volksabstimmung von derzeit einem Drittel der Stimmberechtigten auf ein Fünftel der Wahlberechtigten abzusenken. Grüne, SPD und FDP/DVP hätten dem Entwurf in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung zugestimmt, berichtete Scheffold. Die CDU-Fraktion hingegen habe den Entwurf abgelehnt.
Laut Scheffold fand zuvor ein öffentlicher Ausschussteil statt, in dem die kommunalen Landesverbände zu dem Gesetzentwurf angehört worden seien. Alle kommunalen Spitzenverbände, also Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag, hätten sich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, so der Ausschussvorsitzende abschließend.