Mehrheit im Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ lehnt neue Beweisanträge ab
Stuttgart. In nicht öffentlicher Sitzung hat der Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ am Mittwoch, 9. Dezember 2015, zwei von der CDU und von der FDP/DVP-Fraktion gemeinsam eingebrachte Beweisanträge mehrheitlich abgelehnt. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius, mit.
Laut Filius bezogen sich beide Anträge auf die Frage, wer im Jahr 2011 im damaligen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eine allgemeine Datenspeicherung des gesamten Datenbestandes des Ministeriums anlässlich der Aufspaltung des Ressorts in zwei neue Ministerien angeordnet und durchgeführt hat. Diese, auf ein mögliches Beweisverwertungsverbot für die E-Mails von Ministerin a. D. Tanja Gönner und ihrem Amtschef Bernhard Bauer abzielende Frage hätten die Mehrheitsfraktionen Grüne und SPD für unzulässig und nicht mehr zum Untersuchungsgegenstand gehörig erachtet, nachdem sich durch die gesamte bisherige Beweisaufnahme keinerlei Hinweise auf ein Beweisverwertungsverbot ergeben hätten.
„Bereits Anfang 2014 ist im Rahmen der Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss darauf hingewiesen worden, dass diese Datenspeicherung noch in der Regierungszeit der früheren CDU-FDP/DVP-Regierung stattgefunden hat und deren Anordnung von der damaligen Regierung zu verantworten ist“, erklärte Filius. Dies sei bislang unstreitig gewesen und nun nach zwei Jahren, am Ende der Beweisaufnahme, erstmals bestritten worden. Die Fraktionen von Grünen und SPD hätten hier keinen Bezug mehr zum Untersuchungsgegenstand, also der Aufklärung der Umstände zum Polizeieinsatz am 30. September 2010, gesehen, so der Ausschussvorsitzende.