Mehrheit im Wissenschaftsausschuss stimmt dem Gesetzentwurf zur Reform der Universitätsmedizin zu
Stuttgart. Mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP hat der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Universitätsmedizin am Donnerstag, 20. Januar 2011, den Wissenschaftsausschuss des Landtags unverändert passiert. SPD und Grüne übten an dem Entwurf Kritik. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dieter Kleinmann, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. In einer öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses hatten am vergangenen Dienstag verschiedene Experten zu dem geplanten Gesetz Stellung genommen. Wie Kleinmann erläuterte, zielt das Universitätsmedizingesetz auf eine stärkere Bindung zwischen Universität und Universitätsmedizin am jeweiligen Standort ab. So formuliere das in diesem Gesetz geregelte Integrationsmodell das Leitbild einer institutionellen Verbindung von Medizinischer Fakultät und Klinikum in einer Gliedkörperschaft als Teil der Universität. Wesentlich bei diesem Modell seien einheitliche Organe für beide Bereiche der Körperschaft für Universitätsmedizin. Dadurch sollten enge Zusammenarbeit, Effizienz und Synergie sichergestellt werden.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden enthält das Gesetz außerdem Regelungen, die dem Land Baden-Württemberg eine bessere Wahrnehmung seiner politischen Verantwortung als Gewährträger der Universitätsmedizin ermöglichen. Dem Land Baden-Württemberg solle es trotz weitergehender Handlungsspielräume der Universitätsklinika möglich sein, seinen Einfluss über die entsprechenden Organe auszuüben und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen, wenn gewichtige Interessen des Landes oder der Universitätsmedizin berührt seien. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehe daher die Gewährträgerversammlung als zentrales Instrument, mit dem die Wahrnehmung der Verantwortung des Landes für die Universitätsmedizin verbessert werden solle. Gleichzeitig stärke die Reform die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Universitätsmedizin und eröffne ihr weitere Handlungsspielräume, so Kleinmann abschließend.